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zur Leistung

Gewerblicher Güterkraftverkehr; Beantragung einer Erlaubnis

Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben.

Der gewerbliche Güterkraftverkehr ist grundsätzlich erlaubnispflichtig. Nicht erlaubnispflichtig ist der sog. Werkverkehr, d.h. der Güterkraftverkehr für eigene Zwecke eines Unternehmens. Werkverkehr bedarf keiner Erlaubnis, wenn

  • die beförderten Güter Eigentum des Unternehmers sind oder von ihm verkauft, gekauft, vermietet, gemietet, hergestellt, erzeugt, gewonnen, bearbeitet oder instand gesetzt worden sind,
  • die Beförderung der Anlieferung der Güter zum Unternehmen, ihrem Versand vom Unternehmen, ihrer Verbringung innerhalb oder zum Eigengebrauch außerhalb des Unternehmens dienen,
  • die für die Beförderung verwendeten Kraftfahrzeuge vom eigenen Personal des Unternehmens geführt werden oder von Personal, das dem Unternehmen im Rahmen einer vertraglichen Verpflichtung zur Verfügung gestellt worden ist, und
  • denn die Beförderung nur eine Hilfstätigkeit im Rahmen der gesamten Tätigkeit des Unternehmens darstellt.

Werden die Güter nur in Deutschland transportiert, so benötigen Sie für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen eine Erlaubnis (nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz). Die Erlaubnis für den nationalen gewerblichen Güterkraftverkehr kann befristet, unter Bedingungen oder mit Auflagen erteilt werden. Die Erlaubnis kann für eine Gültigkeitsdauer von bis zu 10 Jahren erteilt werden.

Wenn Sie allerdings grenzüberschreitend Güter mit Kraftfahrzeugen über 2,5 Tonnen transportieren wollen, so benötigen Sie eine sogenannte Gemeinschaftslizenz. Für grenzüberschreitende Fahrten mit Kraftfahrzeuge über 2,5 Tonnen innerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und der Schweiz ist eine Gemeinschaftslizenz erforderlich (EU-Lizenz) und gegebenenfalls eine Fahrerbescheinigung für Staatsangehörige eines Drittstaates.

Für den gewerblichen Güterkraftverkehr mit Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes benötigen Sie neben der nationalen Erlaubnis für den deutschen Streckenanteil (Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr oder Gemeinschaftslizenz) für Streckenanteile in den Drittstaaten bilaterale Genehmigungen oder sogenannte CEMT-Genehmigungen.

Wenn Sie im Rahmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs in oder durch die Schweiz fahren, benötigen Sie eine gültige Gemeinschaftslizenz.

Synonyme:

Lebenslagen: Besondere Erlaubnisse im Straßenverkehr, Besondere Erlaubnisse im Verkehr, Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Unternehmen

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

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