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zur Leistung

Gewerbliche Segelflüge; Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit durch Abgabe einer Erklärung

Die Abgabe der Erklärung hat vor Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit zu erfolgen.

Durch Abgabe der Erklärung bestätigen die Betreiber, dass sie

  • über die Befähigung und die Mittel zur Wahrnehmung der mit dem Betrieb des Segelflugzeugs verbundenen Verantwortlichkeiten verfügen und
  • die einschlägigen Anforderungen des Anhangs V der Verordnung (EU) Nr. 2018/1139 und die Anforderungen der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2018/1976 erfüllen.

Synonyme:

Lebenslagen: Anmeldepflichten

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen: