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Informationen

zur Leistung

Gewerbeanzeige; Gewerbeabmeldung

Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, muss das Gewerbe abgemeldet werden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen. Sie müssen Ihr Gewerbe dann am bisherigen Standort abmelden und bei Fortführung am neuen Standort wieder anmelden. Falls Sie Ihren Gewerbestandort innerhalb der Gemeinde verlegen, genügt eine Gewerbeummeldung.

Synonyme: Gewerbe abmelden

Lebenslagen: Geregelte Betriebsaufgabe, Handelsregister- und Gewerbeabmeldung

Autor: Super-Admin

Fristen:

Die Anzeige ist bei Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit oder Verlegung des Betriebes vorzunehmen.

Rechtsbehelf:

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

Synonyme:

Gewerbe abmelden

Das Rathaus hat vom 23. bis zum 27. Dezember 2024 geschlossen.

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