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zur Leistung

Gewalttat; Beantragung einer Entschädigung

Entschädigt werden die gesundheitlichen (physischen und psychischen) Folgen einer Gewalttat; nicht erlittenes Leid und Unrecht.

Die Höhe der möglichen Leistungen richtet sich in den meisten Fällen nach der Schwere der gesundheitlichen Schäden, die aus der Gewalttat resultieren. Berechtigte Personen haben u. a. einen Anspruch auf Heil- und Krankenbehandlung, ggf. auf eine monatliche Grundrente, Ausgleich für berufliche Nachteile sowie Maßnahmen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation. Diese Ansprüche haben auch Hinterbliebene, wenn sie aufgrund der Benachrichtigung vom gewaltsamen Tod der nahestehenden Person an psychischen Gesundheitsproblemen leiden. Ihnen kann auch eine Hinterbliebenenrente als Unterhaltsersatz zustehen. Der umfangreiche Leistungskatalog entspricht dem der Versorgung von Kriegsopfern.

Darüber hinaus sind Geschädigten im Rahmen der Heilbehandlung heilpädagogische Behandlung, heilgymnastische und bewegungstherapeutische Übungen zu gewähren, wenn diese bei der Heilbehandlung notwendig sind.

Bei Gewalttaten, die sich nach dem 31.12.2020 ereignet haben, können Geschädigte, Angehörige und Hinterbliebene auch schnelle psychotherapeutische Unterstützung in einer Traumaambulanz erhalten.

Synonyme:

Lebenslagen: Entschädigung für Opfer von Gewalttaten

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen: