Bayern- portal

Informationen

zur Leistung

Gewalt gegen Frauen; Polizeiliche Beratung

Sie wurden/werden von Ihrem Ehemann oder Lebenspartner sexuell missbraucht oder vergewaltigt?

Körperliche und sexuelle Gewalt ist immer Unrecht und auch in der Familie strafbar.

Nehmen Sie die Gewalt nicht hin, informieren Sie sich bei den Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK).

Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) informieren Sie über den Ablauf des Ermittlungsverfahrens und Ihre Rechte als Opfer. Im Einzelfall wird Sie Ihnen auch Möglichkeiten aufzeigen, wie Sie sich zukünftig vor Gewalttaten schützen können.

Synonyme: Ansprechpartner, Beratung, Frauen, geschlagen, Gewalt in der Ehe, gewalttätig, Häusliche Gewalt, Körperverletzung, missbrauchen, mißbrauchen, missbraucht, mißbraucht, misshandeln, mißhandeln, misshandelt, mißhandelt, Polizei, reden, Schläge

Lebenslagen: Gefahren, Gewalt, Häusliche Probleme, Opferbetreuungsprogramme, Wohnungsverweisung

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (Körperverletzung)

§§ 223 ff Strafgesetzbuch (StGB)

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

AnsprechpartnerBeratungFrauengeschlagenGewalt in der EhegewalttätigHäusliche GewaltKörperverletzungmissbrauchenmißbrauchenmissbrauchtmißbrauchtmisshandelnmißhandelnmisshandeltmißhandeltPolizeiredenSchläge

Das Rathaus und die Bibliothek schließen heute, Donnerstag den 28.11.2024 aufgrund der internen Weihnachtsfeier bereits um 17:00 Uhr!  

Vielen Dank für Ihr Verständnis.