Bayern- portal

Informationen

zur Leistung

Veterinärbescheinigung für Tiere; Beantragung

Lebende Tiere und Erzeugnisse tierischen Ursprungs, die innerhalb der EU oder aus einem Drittland in die EU verbracht werden sollen, müssen speziellen Tiergesundheitsanforderungen genügen. Damit wird die Einschleppung von Tierseuchen in die EU oder die Verbreitung von Tierseuchen aus einem EU-Land in ein anderes EU-Land verhindert.

Unternehmer müssen sicherstellen, dass Tieren, die in einen anderen Mitgliedstaat verbracht werden sollen, eine Veterinärbescheinigung (TRACES Zeugnis) beigefügt ist.

Unternehmer müssen sicherzustellen, dass Tieren, die in einen anderen Mitgliedstaat verbracht werden sollen, eine Gesundheitszeugnis (auch Veterinärbescheinigung oder TRACES Zeugnis genannt) beigefügt ist.

Die Veterinärbescheinigung wird

  • für die Einreise von Zucht- und Nutztieren aus einem Drittland nach Deutschland (Eingang) sowie
  • für die Ausreise von Zucht- und Nutztieren aus Deutschland in Drittländer (Länder außerhalb der Europäischen Union) (Ausfuhr)

benötigt.

Sie gibt Auskunft über den allgemeinen Gesundheitszustand eines Zucht- oder Nutztieres.

Die Veterinärbescheinigung muss von einem amtlichen Tierarzt geprüft, gesiegelt und unterzeichnet sein. Vor Unterzeichnung muss der amtliche Tierarzt, anhand der Dokumentenkontrollen, Identitätskontrollen und physischen Kontrollen überprüfen, dass die unter die Bescheinigung fallenden gehaltenen Landtiere die geforderten tiergesundheitlichen Anforderungen erfüllen. Wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden, kann die Veterinärbescheinigung in TRACES NT erstellt und dem Unternehmer ausgehändigt werden.

Synonyme: amtstierärztliche Gesundheitszeugnis, Tiergesundheitsbescheinigung, Tiergesundheitszeugnis

Lebenslagen: Bescheinigungen und Nachweise, Ein- und Ausfuhr von Tieren, Export von Waren und Dienstleistungen in EU- und Nicht-EU-Staaten, Import von Waren und Dienstleistungen aus EU- und Nicht-EU-Staaten, Tierseuchenbekämpfung

Autor: Super-Admin