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Ziel der Initiative Gesund.Leben.Bayern. (GLB) ist die Förderung und Begleitung von Präventionsmaßnahmen. Die Schwerpunkte liegen in den vier zentralen Handlungsfeldern des Bayerischen Präventionsplans:
Außerdem werden Projekte bevorzugt gefördert, die die Gesundheitskompetenz stärken und einen Bezug zu den Präventionsschwerpunkten des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP) haben. Ausführliche Informationen dazu sind unter www.stmgp.bayern.de/service/foerderprogramme/gesund-leben-bayern zu finden.
Die Projekte können von einer Vielzahl von Partnern geplant und durchgeführt werden. Antragsteller können u.a. sein: Hochschulen und Universitäten, Vereine, Wohlfahrtsorganisationen, Akteure und Einrichtungen des Gesundheitswesens und andere.
Zuwendungsfähig sind nur Personal- und Sachausgaben, die in ursächlichem Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen, zur Durchführung des Vorhabens erforderlich sind und den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen. Investitionskosten können nicht gefördert werden.
Es bestehen keine festgelegten Vorgaben zur finanziellen Höchstförderung. Bei der Erstellung des Finanzplans ist auf einen Eigenanteil von 20 % zu achten. Von nicht-universitären Einrichtungen ist zudem die Hälfte des Eigenanteils, d. h. 10 % des gesamten Projektbudgets, als bare Mittel einzubringen.
Synonyme: G.L.B., Primärprävention
Lebenslagen: Förderprogramme, Förderungen auf Landesebene, Gesundheit, Vor- und Nachsorge, Gesundheit und Fürsorge, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Vorsorge
Autor: Super-Admin
BayRS IV S. 664; BayRS 630-1-F
BayRS IV S. 664; BayRS 630-1-F
Wir empfehlen, Ihren Antrag mit einem Vorlauf von mindestens vier Monaten zum geplanten Projektbeginn einzureichen.
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/gesundheitsfoerderung-und-praevention-beantragung-von-foerdermitteln-im-rahmen-der-initiative-gesund-leben-bayern/ zuletzt geändert: 30.11.2024 00:23:56
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