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Gesundheitsfachberuf; Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Arbeitsaufnahme im Ausland

Mit dem "Certificate of Good Standing" (Unbedenklichkeitsbescheinigung) wird die Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des Gesundheitsfachberufes im Bereich der Bundesrepublik Deutschland nachgewiesen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt außerdem, dass keine berufs- und disziplinarrechtlichen Maßnahmen getroffen oder eingeleitet worden sind.

Diese Bescheinigung benötigen Sie, wenn Sie im Ausland Ihren nichtakademischen Heilberuf ausüben möchten.

Für die Ausstellung des "Certificate of Good Standing" ist die Regierung zuständig, in deren Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Beruf derzeit ausüben bzw. zuletzt ausgeübt haben.

Die Bescheinigung wird grundsätzlich in deutscher Sprache ausgestellt.

Synonyme:

Lebenslagen: Tätigkeit im Ausland außerhalb der EU

Autor: Super-Admin

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