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Um interessierten jungen Menschen die Wahl dieser Ausbildungs- und Berufswege zu erleichtern, zahlt der Freistaat Bayern über die gesetzliche Schulfinanzierung hinaus an die Träger der genannten Schularten einen weiteren freiwilligen Zuschuss. Dieser freiwillige Zuschuss ist an den freiwilligen Verzicht des Trägers auf die unmittelbare Erhebung von Schulgeld von den Schülerinnen und Schülern geknüpft. Der Freistaat will durch die Förderung eine möglichst große Zahl junger Menschen dazu motivieren, sich für einen der nachfolgend aufgezählten Berufe zu entscheiden, die angesichts eines besonders gravierenden Fachkräftemangels in diesen Bereichen der Gesundheitsversorgung von herausgehobener gesellschaftlicher Bedeutung sind:
Die Träger privater Berufsfachschulen für Diätassistenten, Ergotherapeuten, Logopädie, Massage, Orthoptik, pharmazeutisch-technischer Assistenten, Physiotherapie, Podologie haben im Rahmen der staatlichen Schulfinanzierung gesetzliche Ansprüche auf Betriebskostenzuschüsse und – mittelbar – auf Schulgeldersatz.
Für die privaten Berufsfachschulen in den genannten Ausbildungsberufen bezahlt der Freistaat Bayern darüber hinaus einen Gesundheitsbonus in Form eines Klassenzuschusses als freiwillige Leistung ohne gesetzlichen Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt (Haushaltsvorbehalt). Der Schulträger darf dann kein zusätzliches, über die staatliche Finanzierung hinausgehendes, Schulgeld von seinen Schülerinnen und Schülern verlangen.
Antragsberechtigt sind die Träger der vorgenannten privaten Berufsfachschulen.
Es handelt sich um einen Zuschuss. Die genaue Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Klassengröße und der Beschulungsform (Vollzeit oder Teilzeit).
Synonyme: Freistellung vom Schulgeld, Schulgeldfreistellung
Lebenslagen: Förderungen auf Landesebene, Öffentliche Förderung
Autor: Super-Admin
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Pflege- und Gesundheitsbonus, Meisterbonus und Bonus für gleichgestellte Abschlüsse (Bonus), Erstattung der Prüfungsgebühren für Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher für Deutsche Gebärdensprache, Meisterpreis, sowie Prämie für Pflegepädagogik vom 12. Juni 2019 (BayMBl. Nr. 238), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 13. Juli 2023 (BayMBl. Nr. 372) geändert worden ist
Schulgeldfreiheit
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/gesundheitsbonus-fuer-private-berufsfachschulen-des-gesundheitswesens-beantragung/ zuletzt geändert: 21.12.2024 00:33:22
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