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Gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln; Beantragung der Zulassung

Für die Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln, wie auch für die Werbung für Lebensmittel, gelten in der Europäischen Union (EU) bestimmte Auflagen, die besonders zum Verbraucherschutz beitragen sollen.

Die Verordnung (EG) Nummer 1924/2006 dient der Harmonisierung von Regelungen für nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben bei der Kennzeichnung und Aufmachung von oder Werbung für Lebensmittel. Sogenannte freiwillige Angaben auf Lebensmitteln müssen in EU-Ländern eindeutig, präzise und begründet sein. Hierüber soll den Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglicht werden, fundierte und sinnvolle Entscheidungen zu treffen.

Zulassung beantragen

Die Zulassung einer neuen gesundheitsbezogenen Angabe sowie die Änderung einer bestehenden Zulassung einer gesundheitsbezogenen Angabe können Sie elektronisch über die E-Submission Food Chain (ESFC) Plattform der Europäischen Kommission beantragen:

  • In jedem Antrag dürfen Sie lediglich die Zulassung der Verwendung einer gesundheitsbezogenen Angabe beantragen. Ferner ist es nur zulässig, den Zusammenhang zwischen einer genau definierten gesundheitlichen Wirkung pro beworbenes Lebensmittel oder Lebensmittelkategorie oder eines Nährstoffes oder Stoffes darzustellen.
  • Hinweis: Die EFSA regt an, das Antragsdossier auf Englisch zu verfassen, um Verzögerungen bei der Evaluierung des Antrags aufgrund der dort zu veranlassenden Übersetzung zu vermeiden.

Entgegennahme des Antrags

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist die zuständige nationale Behörde für die Entgegennahme von Anträgen auf Zulassung gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel. Das BVL bestätigt den Erhalt Ihres Antrags, informiert die EFSA und ist berechtigt, von Ihnen ergänzende Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist anzufordern.

Synonyme: Aufmachung, BVL, Entgegennahme, Entwicklung und Körperfunktion, EU-Verordnung Nummer 1924/2006, Gesundheitsbezogene Angaben, Gesundheit von Kindern, Health Claims, Kennzeichnung, Lebensmittel, Lebensmittelsicherheit, Lebensmittelunternehmen, Produktbezeichnungen, psychische Funktionen, Reduzierung eines Krankheitsrisikos, schlankmachende oder gewichtskontrollierende Eigenschaften, Verbraucherschutz, Verhaltensfunktion, verringerte Energieaufnahme, Verringerung des Hungergefühls, verstärktes Sättigungsgefühl, Werbung, Zulassung

Lebenslagen: Anmeldepflichten, Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Unternehmen

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

AufmachungBVLEntgegennahmeEntwicklung und KörperfunktionEU-Verordnung Nummer 1924/2006Gesundheitsbezogene AngabenGesundheit von KindernHealth ClaimsKennzeichnungLebensmittelLebensmittelsicherheitLebensmittelunternehmenProduktbezeichnungenpsychische FunktionenReduzierung eines Krankheitsrisikosschlankmachende oder gewichtskontrollierende EigenschaftenVerbraucherschutzVerhaltensfunktionverringerte EnergieaufnahmeVerringerung des Hungergefühlsverstärktes SättigungsgefühlWerbungZulassung