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zur Leistung

Gesetzliche Unfallversicherung; Meldung einer Änderung im Unternehmen

Sie müssen alle Änderungen melden, die mindestens einen der folgenden Aspekte betreffen:

  • die Art und den Gegenstand des Unternehmens
  • Ihre Tätigkeit
  • die Beteiligungsverhältnisse oder
  • die Rechtsform Ihres Unternehmens.

Synonyme: Änderung Beteiligungsverhältnisse, Änderung der Rechtsform, Änderungen im Unternehmen, Änderung freiberufliche Tätigkeit, Änderung selbständige Tätigkeit, Änderung Unternehmensverhältnisse, Berufsgenossenschaft, Branche Änderung, Gesellschafter Änderung, gesetzliche Unfallversicherung, Gewerbeänderung, Gewerbeummeldung, Meldung zur Unfallversicherung, Neue Tätigkeiten, Rechtsformänderung, Unfallkasse, Unfallversicherungsträger öffentlichen Hand, Unternehmensänderungen, Unternehmensschwerpunkt, Unternehmensverhältnisse

Lebenslagen: An- und Abmeldung von Beschäftigten, Steuern, Sozialabgaben und Versicherungen der Beschäftigten

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Über das Serviceportal der Unfallversicherung können Sie Meldungen und Anträge online einreichen.

Unfallversicherung - Änderungen im Unternehmen

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Änderungen oder die Beendigung müssen binnen vier 4 Wochen mitgeteilt werden.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

Änderung BeteiligungsverhältnisseÄnderung der RechtsformÄnderungen im UnternehmenÄnderung freiberufliche TätigkeitÄnderung selbständige TätigkeitÄnderung UnternehmensverhältnisseBerufsgenossenschaftBranche ÄnderungGesellschafter Änderunggesetzliche UnfallversicherungGewerbeänderungGewerbeummeldungMeldung zur UnfallversicherungNeue TätigkeitenRechtsformänderungUnfallkasseUnfallversicherungsträger öffentlichen HandUnternehmensänderungenUnternehmensschwerpunktUnternehmensverhältnisse