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Sie sind gesetzlich verpflichtet, Ihr neues Unternehmen binnen einer Woche nach Start bei der gesetzlichen Unfallversicherung (Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse) anzumelden. Dabei ist es unerheblich, ob Sie Beschäftigte haben oder allein arbeiten. Die gesetzliche Unfallversicherung versichert gegebenenfalls Ihre Beschäftigten gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten. Diese Anmeldung und eine eventuelle Beitragszahlung sind Sache der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers. Als unternehmerisch selbstständig oder freiberuflich tätige Person können Sie sich freiwillig versichern.
Für eine Anmeldung müssen Sie der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse
mitteilen.
Ausnahme: Wenn Sie Ihr gewerbliches Unternehmen beim örtlich zuständigen Gewerbeamt anmelden, entfällt für Sie die zusätzliche Anmeldung zur Unfallversicherung. Die Gewerbeanmeldung wird automatisch an Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitergeleitet. Sie gelten somit bei dieser als angemeldet. Alle Änderungen oder die Beendigung der selbstständigen Tätigkeit oder des Unternehmens müssen Sie bitte jedoch trotz Gewerbeum- oder abmeldung der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse melden.
Die Berufsgenossenschaften sind in der Regel für Betriebe, Einrichtungen und Freiberufliche zuständig. Sie sind nach Branchen gegliedert.
Unfallkassen sind zuständig für öffentliche Einrichtungen (Bildungseinrichtungen) und Unternehmen der öffentlichen Hand.
Für Ihr Unternehmen ist immer nur eine Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zuständig, auch wenn Ihr Unternehmen Bestandteile unterschiedlicher Branchen hat. Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ergibt sich dann aus dem Unternehmensschwerpunkt, also der Haupttätigkeit. Ein Wahlrecht gibt es nicht.
Als Unternehmerin, Unternehmer, Freiberuflerin oder Freiberufler als Person sind meist nicht automatisch selbst versichert. Sie können sich allerdings freiwillig gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten bei Ihrer Berufsgenossenschaft versichern.
Synonyme: Anmeldung zur Berufsgenossenschaft, Anmeldung zur Unfallkasse, Arbeitgeber, Arbeitsunfall, Berufsgenossenschaft, Berufskrankheit, Betrieb anmelden, Existenzgründung anmelden, Firma anmelden, Freiberufliche Tätigkeit anmelden, gesetzliche Unfallversicherung, Gewerbe anmelden, Gründung, Ich-AG, Meldung zur Unfallversicherung, Neuanmeldung Unternehmen, Neues Unternehmen, Selbstständige Tätigkeit anmelden, Selbstständigkeit, Start-Up anmelden, Unfallkasse, Unfallversicherungsträger öffentlichen Hand, Unternehmensgründung, Unternehmensgründung melden, Unternehmer, Unternehmerin
Lebenslagen: An- und Abmeldung von Beschäftigten, Einstellung von Personal, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Steuern, Sozialabgaben und Versicherungen der Beschäftigten, Steuern und Abgaben für Mitarbeiter, Versicherungen für Mitarbeiter, Zahlung von Steuern, Abgaben und Gebühren
Autor: Super-Admin
Die Anmeldung bei Ihrem Unfallversicherungsträger erfolgt für anzeigepflichtige Unternehmen nach der Gewerbeordnung automatisch. In allen anderen Fällen können Sie das Unternehmen online beim Unfallversicherungsträger anmelden.
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/gesetzliche-unfallversicherung-anmeldung-eines-unternehmens/ zuletzt geändert: 21.12.2024 00:33:16
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