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Informationen

zur Leistung

Gesetzliche Unfallversicherung; Abmeldung eines Unternehmens

Sie müssen Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse Änderungen in Ihrem Unternehmen melden. Das gilt auch, wenn Ihr Unternehmen den Betrieb einstellt. Ebenso müssen Sie melden, wenn Sie Ihre freiberufliche oder selbständige Tätigkeit beenden.

In beiden Fällen endet die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Synonyme: Abmeldung, Abmeldung Unfallkasse, Abmeldung Unfallversicherung, Arbeitgeber, Berufsgenossenschaft, Berufsgenossenschaft abmelden, Berufsgenossenschaft kündigen, Betrieb abmelden, Einstellung des Unternehmens, Firma abmelden, Freiberufliche Tätigkeit abmelden, Geschäftsschließung, gesetzliche Unfallversicherung, Gewerbe abmelden, Schließung des Unternehmens, selbstständige Tätigkeit abmelden, Start-up abmelden, Unfallkasse, Unfallversicherungsträger öffentlichen Hand, Unternehmen abmelden, Unternehmensabmeldung

Lebenslagen: An- und Abmeldung von Beschäftigten, Steuern, Sozialabgaben und Versicherungen der Beschäftigten

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Über das Serviceportal der Unfallversicherung können Sie Meldungen und Anträge online einreichen.

Unfallversicherung - Abmeldung von Unternehmen

Rechtsgrundlagen:

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

AbmeldungAbmeldung UnfallkasseAbmeldung UnfallversicherungArbeitgeberBerufsgenossenschaftBerufsgenossenschaft abmeldenBerufsgenossenschaft kündigenBetrieb abmeldenEinstellung des UnternehmensFirma abmeldenFreiberufliche Tätigkeit abmeldenGeschäftsschließunggesetzliche UnfallversicherungGewerbe abmeldenSchließung des Unternehmensselbstständige Tätigkeit abmeldenStart-up abmeldenUnfallkasseUnfallversicherungsträger öffentlichen HandUnternehmen abmeldenUnternehmensabmeldung

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