Bayern- portal

Informationen

zur Leistung

Genossenschaftsregister; Einsicht

Das Register und die zum Register eingereichten Schriftstücke können während der Dienststunden in der Geschäftsstelle des Registergerichts eingesehen werden. Da die Register inzwischen vollständig elektronisch geführt werden, erfolgt die Einsichtnahme regelmäßig über einen entsprechenden Computer-Arbeitsplatz oder durch Einsicht in einen aktuellen Ausdruck der Registerdaten. Die Registerdaten und die elektronisch eingereichten Unterlagen können bei jedem bayerischen Registergericht eingesehen werden. Die vor 2007 in Papierform eingereichten Unterlagen sind hingegen nur bei dem Registergericht einzusehen, bei dem das jeweilige Unternehmen eingetragen ist.

Daneben können die Register online kostenfrei über das Registerportal der Länder eingesehen werden (Links siehe "Online-Verfahren").

Über dieses Registerportal ist zudem eine bundesweite Recherche und Online-Einsicht in die Register der anderen Bundesländer möglich. Das früher parallel betriebene bayerische Registerportal (RegisWEB) wurde abgeschaltet. Über das Registerportal erfolgen auch bundesweit die Bekanntmachungen der Registergerichte.

    Synonyme:

    Lebenslagen: Genossenschaftsregister

    Autor: Super-Admin

    Online Verfahren:

    Im Gemeinsamen Registerportal der Länder stehen die Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts-, Gesellschafts- und Vereinsregister aller Bundesländer zur Online-Registereinsicht zur Verfügung. Über eine Suchfunktion lassen sich komfortabel alle in Deutschland eingetragenen Firmen finden. Der Registerinhalt wird in verschiedenen Darstellungsformen als pdf-Dokument zur Verfügung gestellt und kann gespeichert oder ausgedruckt werden.

    Registerportal der Länder - Auskunft aus dem Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts-, Gesellschafts- und Vereinsregister

    zuständige Ämter/Sachgebiete:

    Lebenslagen: