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Informationen

zur Leistung

Gemeindewahl; Durchführung der Wahl des ersten Bürgermeisters und der Gemeinderatsmitglieder

Bei der Wahl der Gemeinderatsmitglieder haben die Wähler in der Regel so viele Stimmen, wie Mandate zu vergeben sind. Dabei besteht die Möglichkeit des Kumulierens, d. h. einzelnen sich bewerbenden Personen können bis zu 3 Stimmen gegeben werden. Daneben können die Wähler panaschieren, d. h. die Stimmen können auf sich bewerbende Personen verschiedener Listen verteilt werden.

Bei der Wahl des ersten Bürgermeisters haben die Wähler eine Stimme.

Synonyme: Bürgermeister, Gemeinderat, Gemeinderäte, Gemeinderatsmitglieder, Gemeindewahlen, Kommunalwahlen, Wahltag

Lebenslagen: Wahlen

Autor: Super-Admin

Fristen:

Bei der Vorbereitung und Durchführung der Gemeindewahl sind zahlreiche Fristen zu beachten.

Zu den näheren Einzelheiten fragen Sie bitte Ihre Gemeinde.

Rechtsbehelf:

Wahlanfechtung (Art. 51 GLKrWG), verwaltungsgerichtliche Klage (Art. 51a GLKrWG)

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

BürgermeisterGemeinderatGemeinderäteGemeinderatsmitgliederGemeindewahlenKommunalwahlenWahltag