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Informationen

zur Leistung

Gemeindeentwicklungskonzepte; Beantragung einer Förderung

Zweck

Mit der Gemeindeentwicklung unterstützt die Verwaltung für Ländliche Entwicklung die Verbesserung der Standortqualität und der Lebensverhältnisse in den Gemeinden und stärkt damit die ländlichen Räume insgesamt. Eine erfolgreiche und nachhaltige Gemeindeentwicklung aktiviert die Eigenkräfte, stärkt die vorhandenen Potenziale und bindet die Bürger in Beteiligungsprozesse ein. Auf der Grundlage eines ermittelten Handlungsbedarfs in allen Dörfern der Gemeinde werden die Maßnahmen nach Dringlichkeit sowie nach den zeitlichen und finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde und des Amtes für Ländliche Entwicklung festgelegt.

Gegenstand

Gefördert wird die Erarbeitung eines ganzheitlichen Konzepts für die zukünftige Entwicklung einer Gemeinde.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Gemeinden und Städte.

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden Kosten für die Konzepterstellung.

Art und Höhe

Die Förderung erfolgt als Zuschuss (Projektförderung).

Der Fördersatz beträgt je nach Projekt und Finanzkraft der Gemeinde bis zu 75 %, maximal 50.000,00 Euro der zuwendungsfähigen Kosten.

Synonyme:

Lebenslagen: Förderprogramme

Autor: Super-Admin

Fristen:

keine

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zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen: