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Informationen

zur Leistung

Geburtshilfe; Beantragung einer Förderung für Unterstützung, Stärkung und Sicherung der Hebammenversorgung

Zweck

Krankenhäuser haben zunehmend Probleme, Hebammen und Entbindungspfleger für die geburtshilfliche Tätigkeit im Kreißsaal zu gewinnen und dort zu halten. Dies gilt auch in der Wochenbettbetreuung. Zweck der Zuweisung ist die Unterstützung, Stärkung und Sicherung der Hebammenversorgung in der Geburtshilfe und in der Wochenbettbetreuung.

Gegenstand

Gefördert werden Maßnahmen und Projekte, die die geburtshilfliche Hebammenversorgung sowie die Wochenbettbetreuung durch Hebammen und Entbindungspfleger stärken und sichern.

Zuwendungsempfänger

Zuweisungsempfänger sind die für die stationäre Versorgung und die Hebammenhilfe sicherstellungsverpflichteten Landkreise und kreisfreien Städte im Freistaat Bayern.

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähig sind Personal- und Sachausgaben, die im Zusammenhang mit dem jeweils geförderten Projekt anfallen.

Art und Höhe

Die maximale Höhe der Zuweisung bemisst sich nach der Anzahl der Geburten in Krankenhäusern im Gebiet des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt im Jahr vor dem Bewilligungszeitraum multipliziert mit dem Faktor 40.

Synonyme:

Lebenslagen: Gesundheit und Fürsorge

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

  • 15.11. letzte Antragsfrist
  • 31.05. letzter Meldefrist für die Geburtszahlen des Vorjahres
  • 30.06. letzte Abgabefrist für Verwendungsnachweis des Vorjahres

Rechtsbehelf:

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen: