Bayern- portal

Informationen

zur Leistung

Gebundenes Ganztagsangebot für Deutschklassen; Beantragung einer Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds Plus

Zweck

Es werden Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Aktivierung des Bildungs- und Ausbildungspotentials junger Menschen gewährt, die in der Priorität 1 des Programms Bayern ESF+ 2021 bis 2027 – Arbeiten und Leben in Bayern – Zukunftschancen für Europa – vorgesehen sind.

Gegenstand

Gegenstand der Förderung sind die über das Halbtagsangebot hinausgehenden Elemente des gebundenen Ganztagsangebots, insbesondere die damit verbundene zusätzliche sozialpädagogische Betreuung und Begleitung.

Für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache, die im vollzeitschulpflichtigen Alter als Quereinsteiger in das bayerische Bildungssystem eintreten, können Deutschklassen an Grund- und Mittelschulen eingerichtet werden. Für einen Teil dieser Klassen soll ein gebundenes Ganztagsangebot gefördert werden, das die bestehende Förderung durch die Deutschklasse ergänzt und durch eine den speziellen Anforderungen der Zielgruppe entsprechende Förderung insbesondere die durch den Migrationshintergrund bedingten Nachteile ausgleicht. So wird ein begabungsgerechter Einstieg der Kinder in das bayerische Bildungssystem ermöglicht, der Wechsel an die deutschsprachigen Regelklassen beschleunigt und die Entfaltung des Bildungs- und Ausbildungspotentials frühzeitig unterstützt.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind die Schulaufwandsträger öffentlicher oder staatlich anerkannter Schulen.

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähig aus Mitteln des ESF+ sind die dem geförderten Projekt konkret zuordenbaren und notwendigen Personal und Sachausgaben des Projektträgers abzüglich projektbezogener Einnahmen.

Art und Höhe

Die Förderung beträgt maximal 30.000,00 EUR je Schuljahr und wird als Fehlbedarfsfinanzierung gewährt.

Synonyme:

Lebenslagen: Bildung und Kultur, Förderprogramme

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Die Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) 2021 – 2027 kann online beantragt werden.

Europäischer Sozialfonds Bavaria 2021

Fristen:

Förderanträge sind grundsätzlich bis 4 Wochen vor Beginn des Bewilligungszeitraums zu stellen; bei Projekten, für die der vorzeitige Maßnahmebeginn als genehmigt gilt, bis 31. Oktober.

Verwendungsnachweise sind bis 31. Januar des Jahres, das auf den Bewilligungszeitraum folgt, einzureichen.

Stichtag für die Feststellung der Teilnehmerzahl ist der 1. Oktober des Jahres, in dem der Bewilligungszeitraum beginnt.

Rechtsbehelf:

Widerspruch, verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete: