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Gebündelter Bedarfsverkehr ist eine Form des Gelegenheitsverkehrs mit PKW. Bei dieser Verkehrsform werden Beförderungsaufträge verschiedener Fahrgäste entlang ähnlicher Wegstrecken gebündelt ausgeführt (Einzelsitzplatzvermietung). Das Unternehmen darf die Aufträge ausschließlich auf vorherige Bestellung ausführen. Es dürfen Fahrtaufträge grundsätzlich nur innerhalb der Gemeinde ausgeführt werden, in der das Unternehmen seinen Betriebssitz hat.
Insbesondere im Stadt- und Vorortverkehr hat der Unternehmer eine festgelegte Bündelungsquote zu erreichen.
Die Genehmigungsbehörde legt einzelne tarifbezogene Regelungen (insbesondere Mindestbeförderungsentgelte) fest. Sie kann darüber hinaus weitere Anforderungen an die Beförderung von Personen im gebündelten Bedarfsverkehr regeln (z. B. Rückkehrpflicht, Bediengebiet, Barrierefreiheit, Emissionsvorgaben, Sozialstandards).
Die Genehmigung können Sie für längstens fünf Jahre erhalten. Eine Wiedererteilung ist möglich.
Weitere Auskünfte zum gebündelten Bedarfsverkehr erteilt die örtlich zuständige Bezirksregierung.
Synonyme:
Lebenslagen: Anmeldepflichten
Autor: Super-Admin
Keine
Hinweis: Sollten Sie eine Verlängerung der Genehmigung beantragen wollen, ist frühzeitig vor Ablauf der auslaufenden Genehmigung ein Genehmigungsantrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle einzureichen.
Erhebung eines Widerspruchs bei der Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat.
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