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zur Leistung

Gastschulverhältnis an einer Berufsschule; Beantragung der Genehmigung

Die zuständige Sprengelberufsschule richtet sich bei Schülerinnen und Schülern, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, nach dem Beschäftigungsort, bei Schülerinnen und Schülern ohne Beschäftigungsverhältnis nach dem gewöhnlichen Aufenthalt (tatsächlicher Wohnort). Wenn die Schülerin / der Schüler eine andere Berufsschule besuchen möchte, muss er/ sie hierfür wichtige Gründe geltend machen können, (z. B. verkehrstechnische oder soziale Gründe).

Für die Genehmigung eines Gastschulverhältnisses ist die abgebende Berufsschule zuständig, wenn mit der aufnehmenden Berufsschule und den zuständigen Schulaufwandsträgern über die Begründung des Gastschulverhältnisses Einvernehmen besteht. In den übrigen Fällen entscheidet die für die abgebende Berufsschule zuständige Regierung.

Synonyme: Besuch der Berufsschule, Gastschulantrag

Lebenslagen: Schulische Berufsausbildung

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

Besuch der BerufsschuleGastschulantrag