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Die Überwachung der Futtermittel ist Angelegenheit der Länder. Die amtliche Futtermittelüberwachung ist ein Grundbaustein des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Die Produktion und Verfütterung sicherer Futtermittel ist Voraussetzung für die Erzeugung sicherer und hochwertiger tierischer Lebensmittel. Außerdem ist sie entscheidend für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Tiere.
Sachlich zuständig für den Vollzug der futtermittelrechtlichen Bestimmungen ist in Bayern die Regierung von Oberbayern. Die Regierung von Oberbayern nimmt die Aufgabe der amtlichen Futtermittelüberwachung zentral für alle bayerischen Regierungsbezirke wahr.
Hauptaufgaben der Regierung von Oberbayern sind
Die Futtermittelprobenahme erfolgt überwiegend dezentral durch die Kreisverwaltungsbehörden. Im Jahr werden in Bayern zwischen 2.500 bis 3.000 amtliche Futtermittelproben genommen.
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist zentrale Fachbehörde für Lebensmittelsicherheit, Gesundheit, Veterinärwesen und Arbeitsschutz/Produktsicherheit. Im Bereich der Futtermittelüberwachung ist das LGL für die Untersuchung der Proben verantwortlich und übt insbesondere durch die Erstellung von Gutachten und Stellungnahmen eine beratende Tätigkeit aus.
Oberste Aufsichtsbehörde für den Bereich der amtlichen Futtermittelüberwachung in Bayern ist das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. Dort werden die Vorgaben der Europäischen Union sowie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft umgesetzt.
Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Koordination der Futtermittelkontrolle in Bayern. Eine enge Zusammenarbeit besteht mit der Vollzugsbehörde, den Untersuchungs- und Forschungseinrichtungen, dem Zoll und der Justiz.
Synonyme: Futtermittel, Hersteller von Futtermittel
Lebenslagen: Ernährung, Verbraucherschutz
Autor: Super-Admin
Konsolidierte Fassung vom 28. Januar 2022
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/futtermittelueberwachung-informationen/ zuletzt geändert: 09.11.2024 00:31:49
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