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zur Leistung

Führungszeugnis; Beantragung eines einfachen Führungszeugnisses

Das Führungszeugnis ist ein Auszug insbesondere über strafrechtliche Verurteilungen, das Sie ab Ihrem 14. Lebensjahr bei der für Sie zuständigen Gemeinde / Meldebehörde (Bürgerbüro) oder über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz (siehe "Online-Verfahren") beantragen können.

Wird das Führungszeugnis von Ihnen zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, so wird es der Behörde unmittelbar übersandt. Auf Verlangen kann Ihnen jedoch, als Antragsteller, Einsicht in das Führungszeugnis gewährt werden.

Ein einfaches Führungszeugnis können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen.

  • Bei persönlicher Antragstellung bei der Gemeinde müssen Sie Ihren Pass oder Personalausweis vorlegen.
  • Für die elektronische Antragstellung über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz (siehe "Online-Verfahren") benötigen Sie entweder einen Personalausweis, eine eID-Karte mit Inlandsanschrift oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
  • Bei schriftlicher Antragstellung ist die Beglaubigung Ihrer Unterschrift durch eine siegelführende Stelle erforderlich. Eine öffentliche Beglaubigung durch einen Notar ist ebenfalls möglich. Weiterhin müssen Sie den Verwendungszweck für das Führungszeugnis angeben. Informationen zu Beglaubigungen finden unter "Weiterführende Links".

Eine Antragstellung durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich.

Synonyme: Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses, Auskunft über Vorstrafen, Behördenführungszeugnis, Belegart 0, Belegart N, Belegart O, Belegart P, Bundeszentralregister, criminal record certificate, Führungszeugnis beantragen, Führungszeugnis für behördliche Zwecke, Polizeiliches Führungszeugnis beantragen, Privatführungszeugnis, Strafregisterauszug, Strafregisterbescheinigung

Lebenslagen: Polizeiliches Führungszeugnis

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Um einen elektronischen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz stellen zu können, benötigen Sie

  • einen neuen Personalausweis, eine eID-Karte mit Inlandsadresse oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion,
  • ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes bzw. ein NFC-fähiges Smartphone,
  • die AusweisApp und
  • ggf. ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera) um Nachweise hochzuladen.

Führungszeugnis online (zentrales Online-Portal)

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

Antrag auf Erteilung eines FührungszeugnissesAuskunft über VorstrafenBehördenführungszeugnisBelegart 0Belegart NBelegart OBelegart PBundeszentralregistercriminal record certificateFührungszeugnis beantragenFührungszeugnis für behördliche ZweckePolizeiliches Führungszeugnis beantragenPrivatführungszeugnisStrafregisterauszugStrafregisterbescheinigung