Bayern- portal

Informationen

zur Leistung

Führerschein; Beantragung wegen Ablauf der Gültigkeit

Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine müssen alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch grundsätzlich nicht verbunden. Es wird lediglich das Dokument und das Lichtbild aktualisiert.

Bis 19.01.2033 müssen im Übrigen nach und nach alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine (sowohl die alten grauen oder rosa Führerscheine in Papierform als auch die vor diesem Datum ausgestellten, unbefristeten Kartenführerscheine) in den neuen, befristeten Kartenführerschein getauscht werden. Hierfür sind zeitlich gestaffelte Umtauschfristen zu beachten.

Weitere Informationen zum erforderlichen Umtausch dieser Führerscheine sind insofern unter „Verwandte Themen“ (hier: Führerschein; Beantragung des Umtauschs ) zu finden.

Für bestimmte Fahrerlaubnisklassen gelten im Hinblick auf die Fahrerlaubnis abweichende Regelungen zur Gültigkeit (z. B. Klasse C "Lkw" und Klasse D "Busse"). Für weitere Informationen wird insofern auf Fahrerlaubnis für Bus und LKW; Beantragung der Verlängerung der Geltungsdauer unter "Verwandte Themen" verwiesen.

Synonyme: Fahrerlaubnis verlängern, Führerschein verlängern, Verlängerung Führerschein

Lebenslagen: Rund um Führerscheine

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können die Verlängerung der Gültigkeit des Führerscheins online beantragen.

Antrag auf Verlängerung einer Fahrerlaubnis (form00397)

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

Fahrerlaubnis verlängernFührerschein verlängernVerlängerung Führerschein