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Im Bereich der Europäischen Union dürfen Sie grundsätzlich auch mit Ihrem deutschen Führerschein fahren. Für viele andere Länder benötigen Sie aber zusätzlich zum nationalen Führerschein noch einen Internationalen Führerschein.
Es gibt zwei Arten des Internationalen Führerscheins:
Diese sind grundsätzlich (nur) in den Vertragsstaaten des jeweiligen Abkommens gültig. Es ist insofern ratsam, beim Reiseveranstalter oder der diplomatischen Vertretung des jeweiligen Landes bzgl. der Notwendigkeit eines Internationalen Führerscheins nachzufragen, bzw. zu klären, welche Art benötigt wird. Den Internationalen Führerschein können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (= Kreisverwaltungsbehörde) beantragen.
Bitte beachten Sie, dass ein Internationaler Führerschein nur ausgestellt werden kann, wenn Sie als Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis im Besitz eines (ab 01.01.1999 ausgestellten) EU-Kartenführerscheins sind. Inhaber eines vor dem 01.01.1999 ausgestellten deutschen Führerscheins müssen bei Erteilung eines Internationalen Führerscheines den deutschen Führerschein in den EU-Kartenführerschein umtauschen.
Synonyme: EU-Führerschein, EU-Kartenführerschein, Führerschein, Kartenführerschein, EU-Führerschein, EU-Kartenführerschein, Internationaler Führerschein, Führerschein im Ausland, Internationale Führerschein, internationalen Führerschein, Kartenführerschein
Lebenslagen: Dokumente und Visa, Fahrten ins Ausland, Reisen in einen Staat außerhalb der EU, Rund um Führerscheine, Sonstige Ausweise
Autor: Super-Admin
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/fuehrerschein-beantragung-eines-internationalen-fuehrerscheins/ zuletzt geändert: 21.12.2024 00:31:55
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