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Informationen

zur Leistung

Führerschein; Beantragung einer Karteikartenabschrift

Die sog. Karteikartenabschrift ist ein Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat, und gibt Auskunft über Ihre persönlichen Fahrerlaubnisdaten.

Sie kann beispielsweise erforderlich sein, wenn,

  • Sie Ihren rosafarbenen oder grauen Papierführerschein in den fälschungssicheren EU-Kartenführerschein umtauschen wollen oder
  • Ihr Papierführerschein verloren gegangen ist und Sie einen Ersatzführerschein benötigen

und

  • und Ihr (letzter) Führerschein nicht von der nun zuständigen Fahrererlaubnisbehörde (= für den aktuellen Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde), sondern einer anderen Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt wurde.

Synonyme:

Lebenslagen: Rund um Führerscheine

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Wurde Ihr alter Papierführerschein nicht von der Behörde Ihres aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, benötigen Sie für den Umtausch in den Kartenführerschein oder für die Eintragung als Begleitperson (BF17) die Karteikartenabschrift von der Behörde, die den letzten, aktuell in Besitz befindlichen Führerschein ausgestellt hat. 
Bei EU-Kartenführerscheinen in Scheckkartenformat, die seit dem 01.01.1999 ausgestellt wurden, ist eine Karteikartenabschrift nicht erforderlich. Die Daten von Ihnen sind bereits im Zentralen Fahrerlaubnisregister hinterlegt.

Antrag auf Karteikartenabschrift (form00890)

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Das Rathaus hat vom 23. bis zum 27. Dezember 2024 geschlossen.

Wir wünschen Ihnen frohe und erholsame Feiertage!