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Die im Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg eingetragenen Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten werden je nach Schwere mit 1 bis 3 Punkten bewertet. Inhaltlich soll das Fahreignungs-Bewertungssystem
Auf Grund von Mitteilungen des Kraftfahrt-Bundesamtes über die Eintragungen im FAER muss die Fahrerlaubnisbehörde bestimmte Maßnahmen ergreifen:
1. Stufe:
Wer 4 bis 5 Punkte erreicht, erhält eine Ermahnung und eine Information über das Fahreignungs-Bewertungssystem. Wird nun ein Fahreignungsseminar freiwillig besucht, kann dadurch 1 Punkt abgebaut werden. Ein entsprechender Punkteabbau durch freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar ist nur einmal in fünf Jahren möglich, und kann auch schon bei einem Punktestand von 1 bis 3 erfolgen. Für den Punkteabbau ist die Teilnahmebescheinigung innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Seminars der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen.
2. Stufe:
Bei einem Punktestand von 6 bis 7 Punkten erfolgt eine Verwarnung. Auch jetzt kann ein Fahreignungsseminar freiwillig besucht werden; in dieser Stufe allerdings ohne Punkteabbaumöglichkeit.
3. Stufe:
Das Erreichen von 8 Punkten oder mehr führt zur Entziehung der Fahrerlaubnis.
Synonyme: Flensburg-Punkte, Mehrfachtäter-Punktsystem, Verkehrssünderkartei
Lebenslagen: Rund um Führerscheine, Verkehrsordnungswidrigkeiten
Autor: Super-Admin
Fahreignungs-Bewertungssystem
Bezeichnung und Bewertung der im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems zu berücksichtigenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/fuehrerschein-anordnung-von-massnahmen-nach-dem-fahreignungs-bewertungssystem-punktesystem/ zuletzt geändert: 26.10.2024 00:30:59
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