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Informationen

zur Leistung

Freie Förderung; Beantragung

Mit den Förderleistungen des Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) und Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) stehen gute Möglichkeiten offen, wie Ihr Jobcenter Sie bei Ihrer Integration in Arbeit unterstützen kann. In den Fällen, in denen diese Fördermöglichkeiten nicht ausreichen, kann die sogenannte Freie Förderung SGB II zusätzliche Unterstützung bieten.

Ob eine Unterstützung aus der Freien Förderung SGB II in Ihrer konkreten Situation notwendig und möglich ist und, falls ja, wie sie ausgestaltet sein kann, entscheidet Ihre zuständige Integrationsfachkraft. Grundsätzlich kommen sowohl finanzielle Leistungen als auch die Teilnahme an Maßnahmen in Betracht. Sie haben auf die Förderung keinen Rechtsanspruch.

Synonyme: Arbeitslosigkeit, Arbeitsmarkt, Bürgergeld, Eingliederung, Förderung, Freie Förderung, Hartz IV, Langzeitarbeitslosigkeit, SGB II

Lebenslagen: Arbeitslosigkeit

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Über den Upload-Service können Sie die benötigten Dokumente hochladen und an Ihr zuständiges Jobcenter übermitteln.

Freie Förderung SGB II beantragen: Upload-Service der Bundesagentur für Arbeit

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Es gibt keine Frist. Leistungen der Freien Förderung können nur für die Zeit nach der Antragstellung erbracht werden.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
  • Bei erfolglosem Widerspruch besteht die Möglichkeit zur Klage vor dem Sozialgericht

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Jobcenter Landkreis Starnberg

Lebenslagen:

Synonyme:

ArbeitslosigkeitArbeitsmarktBürgergeldEingliederungFörderungFreie FörderungHartz IVLangzeitarbeitslosigkeitSGB II