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Informationen

zur Leistung

Frauenhäuser; Inanspruchnahme

Frauenhäuser dienen der Aufnahme von häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt im sozialen Nahraum akut betroffener oder bedrohter Frauen und deren Kinder. Neben der psychischen Unterstützung bei der Wiedergewinnung des seelischen Gleichgewichts stehen die Beratung in familien- und sozialrechtlichen Angelegenheiten sowie in Fragen der seelischen und körperlichen Gesundheit, die Hilfestellung im Umgang mit Behörden, rechtliche Informationen, Begleitung zu Terminen und Vermittlung weiterer Ansprechpartner im Vordergrund. Auch nach Verlassen des Frauenhauses ist eine nachgehende Beratung möglich.

Die im Frauenhaus aufgenommenen Kinder werden bei der Bewältigung der erfahrenen Gewaltsituation fachlich pädagogisch begleitet.

Die Frauenhäuser bieten von Gewalt betroffenen Frauen auch ambulante Beratung im Zusammenhang mit der Problematik partnerschaftlicher bzw. häuslicher Gewalt und Informationen zum Gewaltschutzgesetz an.

Synonyme:

Lebenslagen: Gewalt, Häusliche Probleme, Obdachlosigkeit, Opferbetreuungsprogramme, Organisationen zur Opferhilfe

Autor: Super-Admin

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