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Informationen

zur Leistung

Frauenhäuser; Beantragung einer Förderung für eine quantitative und/oder qualitative Erweiterung

Zweck

Durch staatliche Zuwendungen soll das bestehende Angebot an Frauenhausplätzen sowohl quantitativ erweitert als auch qualitativ an die Bedarfe bestimmter Personengruppen angepasst werden.

Gegenstand

Gefördert werden Ausgaben für Investitionen und Sachausgaben zur Schaffung zusätzlicher bedarfsnotwendiger Frauenhausplätze, zur Anpassung bestehender Frauenhausplätze an die besonderen Bedarfe insbesondere von Frauen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen, mit älteren Söhnen oder mit vielen Kinder und zu einem damit erforderlichen Umzug des Frauenhauses.

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähig sind

  • Ausgaben zur Beschaffung von Immobilien, insbesondere für Neubau und Kauf sowie Miete von Häusern oder Wohnungen und für die notwendige Ausstattung inklusive Erstmöblierung; Mietkosten (Einmalförderung) können zuwendungsfähig sein in Höhe der Differenz zwischen den Mietkosten, die sich als Folge einer Maßnahme im Sinne von Nr. 4.1 der Richtlinie ergeben, und den bisherigen Mietkosten;
  • Ausgaben für bauliche Veränderungen, insbesondere Umbau, Erweiterungen und Anpassung an die unter Nr. 4.1 der Richtlinie genannten besonderen Bedarfe und für die notwendige Ausstattung inklusive Erstmöblierung;
  • Ausgaben für Erwerbs- und Baunebenkosten, insbesondere Planungskosten, Bewertungskosten, Genehmigungskosten, Grundbuchkosten und Maklerkosten;
  • Ausgaben für den Umzug des Frauenhauses einschließlich Serviceleistungen.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.

Die staatliche Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Festbetragsfinanzierung gewährt.

Die Höhe der Zuwendung beträgt pro zusätzlich geschaffenem oder bedarfsgerecht angepasstem Frauenhausplatz bis zu 50.000 Euro, maximal 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Werden pro Platz mit der Maßnahme von den unter Nr. 4.1 der Richtlinie genannten Zuwendungsvoraussetzungen beide gleichzeitig erfüllt, erhöht sich hierdurch die Zuwendung nicht.

Synonyme:

Lebenslagen: Gesundheit und Fürsorge, Häusliche Probleme, Opferbetreuungsprogramme, Organisationen zur Opferhilfe

Autor: Super-Admin

Fristen:

Der Antrag muss bis 01.08.2024 gestellt werden.

Rechtsbehelf:

keine Angabe

zuständige Ämter/Sachgebiete: