Informationen
zur Leistung
Text vorlesen lassen? Bitte den ReadSpeaker freischalten!
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) ist das Pendant zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für den Aufstieg bei der beruflichen Bildung. Es trägt der Tatsache Rechnung, dass die beruflich vorqualifizierten Geförderten in der Regel bereits "mitten im Leben" stehen, insbesondere durch Aufschläge je nach familiärer Situation, eine höhere Vermögensfreistellung und eine Förderung ohne Altersgrenze. Es gewährt darüber hinaus eine finanzielle Förderung der Maßnahmekosten (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) und fördert gleichermaßen Aufstiegsfortbildungen in Voll- und Teilzeit.
Gefördert werden Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Die Teilnahme an Maßnahmen in Vollzeitform wird grundsätzlich bis zur Dauer von 24 Kalendermonaten, in Teilzeitform bis zur Dauer von 48 Kalendermonaten gefördert (Förderungshöchstdauer).
Nach dem AFBG wird die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen öffentlicher oder privater Träger gefördert, die in einer fachlichen Richtung gezielt auf öffentlich-rechtliche Fortbildungsabschlüsse auf der Grundlage der §§ 53 bis 53d und 54 des Berufsbildungsgesetzes oder der §§ 42 bis 42d, 42f, 45, 51a der Handwerksordnung, z. B. Geprüfte/r Berufsspezialist/in, Bachelor Professional, Master Professional. Bankfachwirt(in), Industrie- oder Handwerksmeister(in), Techniker(in), oder auf einen gleichwertigen Abschluss nach bundes- oder landesrechtlichen Regelungen, auf Fortbildungen nach den Weiterbildungsrichtlinien der Deutschen Krankenhausgesellschaft oder auf Fortbildungen auf der Grundlage staatlich genehmigter Prüfungsordnungen an anerkannten Ergänzungsschulen vorbereiten.
Darüber hinaus ist die Förderung an bestimmte zeitliche und qualitative Anforderungen gebunden:
Es wird ein Beitrag zu den Kosten der Lehrveranstaltung (Maßnahmebeitrag) und ein Beitrag zur Deckung des Unterhaltsbedarfs (Unterhaltsbeitrag) geleistet. Zum Maßnahmebeitrag zählen Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (ausgenommen sind Materialkosten) bis 15.000 Euro. Die Förderung des Maßnahmebeitrags wird in Höhe von 50 % als Zuschuss geleistet. Die Förderung des Unterhaltsbeitrags erfolgt zu 100 % als Zuschuss.
Teilnehmer an Vollzeitmaßnahmen erhalten einen einkommens- und vermögensabhängigen Unterhaltsbeitrag zzgl. für Alleinerziehende 150 Euro je Kind bis zu 14 Jahren als Zuschuss, darüber hinaus als Bankdarlehen.
Synonyme: Aufstiegsbafög, Aufstiegs Bafög, Aufstiegs-BAföG, Aufstiegsförderung, Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, Berufliche Ausbildungsförderung, Meister-Bafög, Meister-BAföG, Meister-BAFÖG
Lebenslagen: Finanzielle Hilfen, Finanzielle Hilfen und sonstige Leistungen, Finanzielle und sonstige Hilfen, Weiterbildung
Autor: Super-Admin
Über AFBG Digital haben Sie die Möglichkeit, Ihren AFBG-Antrag unkompliziert über den Internetbrowser Ihres PC oder Tablets zu erstellen, zu bearbeiten und elektronisch zu versenden. Sie müssen sich mit Ihrer BundID anmelden.
Der Maßnahmebeitrag muss spätestens bis zum Ende der Maßnahme oder des Maßnahmeabschnitts beantragt werden. Der Unterhaltsbeitrag wird von Beginn des Monats an geleistet, in dem mit dem Unterricht tatsächlich begonnen wird, frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats an.
Widerspruchsverfahren (fakultatives); Einlegung eines Widerspruchs
Cache Settings Menü
Cache: aus- oder eingeschlossen? Nicht festgelegt!
url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/fort-und-weiterbildung-beantragung-einer-aufstiegsfoerderung/ zuletzt geändert: 21.12.2024 00:31:26
Der Seiten-Cache für diese Seite ist leer.
Cache Status: inactive
Informieren Sie sich hier, welche Cookies Sie auf unserer Webseite akzeptieren. Dort können Sie auch jederzeit die Einstellungen ändern. Wir nutzen essentielle Cookies, um grundlegende Funktionen der Internetseite zu gewährleisten. Aus diesem Grund sind diese Cookies bereits aktiviert. Optionale Dienste ermöglichen die Einbettung von externen Medien in unsere Internetsete. Sie müssen diese Cookies zulassen um z.B. Videos, Kartenansichten oder Veranstaltungen zu sehen oder sich die Inhalte der Internetseiten vorlesen zu lassen. Mit unserem Statistikdienst erfassen wir anonymisierte Daten für Auswertungen und Statistiken, damit wir Ihren Internetseiten-Besuch optimal gestalten können.
Name: ReadSpeaker, URL: https://cdn-eu.readspeaker.com
Zustimmung zum Tool ReadSpeaker zum Vorlesen einiger Textpassagen auf dieser Seite
Name: Unser-Würmtal, URL: https://termine.unser-wuermtal.de
Zustimmung zur Einbindung aktueller Veranstaltungen von der Domain termine.unser-wuermtal.de
Name: Google Maps, URL: https://maps.googleapis.com
Zustimmung zur Einbindung von Google-Maps Karten zum Anzeigen von Adressen auf einer Karte.
Name: Statistik, URL: https://piwikpro.de/
Analytics: Wir erheben Daten über Ihren Besuch auf unserer Website mit Hilfe von PIWIK Pro. Dies hilft uns zu verstehen, wie die Website genutzt wird: Was funktioniert, was möglicherweise defekt ist und was wir verbessern sollten.
Zeilenumbruch: ##break##
Keine Vorschau vorhanden.
Das Rathaus und die Bibliothek schließen heute, Donnerstag den 28.11.2024 aufgrund der internen Weihnachtsfeier bereits um 17:00 Uhr!
Vielen Dank für Ihr Verständnis.