Bayern- portal

Informationen

zur Leistung

Forschungszulage; Beantragung der Bescheinigung

Ob Start-Up, kleines, mittelständisches oder Großunternehmen: Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, die Forschung und Entwicklung betreiben, können grundsätzlich von der Forschungszulage profitieren.

Stellen Sie dafür einen "Antrag auf Bescheinigung eines FuE-Vorhabens" bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Diese prüft, ob es sich bei Ihrem Vorhaben um ein förderfähiges Forschungsprojekt handelt. Die BSFZ prüft dazu Ihre Eingaben auf Neuartigkeit, Risiko oder Unwägbarkeit und auf Planmäßigkeit.

Eine Bescheinigung für eine Forschungszulage zu beantragen, ist jederzeit möglich, ob vor, während oder nach Abschluss Ihres Vorhabens. Beachten Sie dabei, dass Sie immer zuerst die Bescheinigung beantragen. Sie ist Voraussetzung dafür, dass Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt im Anschluss den "Antrag auf Forschungszulage" stellen können.

Synonyme: Antrag, Antragsstellung, Antragsverfahren, Bescheinigung, Bescheinigungsstelle, Bescheinigungsstelle Forschungszulage, Bescheinigungsverfahren, ELSTER-Zertifikat, Experimentelle Entwicklung, Finanzamt, Forschung, Forschungsförderung, Forschungszulage, Forschungszulagengesetz, Forschung und Entwicklung, Gewährung der Forschungszulage, Großunternehmen, Grundlagenforschung, industrielle Forschung, KMU

Lebenslagen: Finanzielle Förderung und sonstige Hilfen, Finanzielle Hilfen und Förderprogramme, Forschungsnetzwerke, Öffentliche Förderung

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Auf der Internetseite des BSFZ können Sie einen Antrag auf Gewährung einer Forschungszulage stellen. Zunächst müssen Sie sich auf dem Webportal anmelden. Dann können Sie den Antrag Schritt für Schritt online ausfüllen.

Webportal der Bescheinigungsstelle Forschungszulage

Fristen:

Antragsfrist:

Achten Sie darauf, dass Sie die Anträge rechtzeitig einreichen. Für das Wirtschaftsjahr 2020 muss die Bescheinigung beispielsweise bis spätestens 31.12.2024 beantragt werden.

Rechtsbehelf:

Gegen den Bescheid kann bei der BSFZ Widerspruch eingelegt werden.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

AntragAntragsstellungAntragsverfahrenBescheinigungBescheinigungsstelleBescheinigungsstelle ForschungszulageBescheinigungsverfahrenELSTER-ZertifikatExperimentelle EntwicklungFinanzamtForschungForschungsförderungForschungszulageForschungszulagengesetzForschung und EntwicklungGewährung der ForschungszulageGroßunternehmenGrundlagenforschungindustrielle ForschungKMU

Sonderöffnungszeiten im Bürgerbüro für die Ausgabe der Briefwahlunterlage:

Mittwoch, 19. Februar 2025 von 8:00 bis 12:00 Uhr,

Freitag 21. Februar 2025 von 8:00 bis 15:00 Uhr,

Samstag, 22. Februar 2025 von 9:00 bis 12:00 Uhr.

Das Rathaus bleibt am Montag, 24.2.2025 geschlossen.