Informationen
zur Leistung
Text vorlesen lassen? Bitte den ReadSpeaker freischalten!
Die Förderung soll die Beschäftigung, Anregung und Aktivierung von Menschen mit Behinderung außerhalb ihrer Wohnung bzw. ihrer Wohngruppe in sogenannten Förderstätten bzw. T-ENE-Einrichtungen ermöglichen.
Bei Förderstättenbesuchern handelt es sich um Menschen mit Behinderung, die die Voraussetzungen für eine Beschäftigung in einer Werkstatt nicht oder noch nicht erfüllen und die auch in der Fördergruppe einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen (WfbM) – in Gruppen zusammengefasst oder auf einzelne Gruppen im Arbeitsbereich aufgeteilt – keinen Platz mehr finden.
Bei T-ENE-Besuchern handelt es sich ältere Menschen mit Behinderung, die am Ende ihres Erwerbslebens, insbesondere aus der WfbM oder aus der Förderstätte ausgeschiedenen sind. Ihnen sollen bedarfsgerechte Hilfen, bzw. eine möglichst individuelle Lebensgestaltung ermöglicht werden.
Die Förderstätten und T-ENE-Einrichtungen sind auf Dauer angelegte Einrichtungen der Eingliederungshilfe.
Förderstätten sind eigenständige und gleichzeitig mit einer anerkannten Werkstatt kooperierende Einrichtungen der Eingliederungshilfe zur Hinführung zum Berufsbildungsbereich der Werkstatt, zur Milderung der Folgen der Behinderung, zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und zur Entlastung der Familie.
T-ENE-Einrichtungen sind eigenständige Einrichtungen der Eingliederungshilfe, die Menschen mit Behinderung im Alter entsprechend ihren persönlichen Bedürfnissen die Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Angeboten bietet, damit dieser Lebensabschnitt im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention möglichst selbstbestimmt gestaltet werden kann.
Die (Neu-)Errichtung von Förderstätten bzw. T-ENE-Einrichtungen ist Gegenstand der Förderung. Nicht Gegenstand der Förderung sind der Betrieb und der laufende (Bau-)Unterhalt. Staatliche Zuwendungen werden gewährt für Förderstätten in räumlicher Anbindung an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) oder in räumlicher Anbindung an stationäre Wohnplätze. In besonders gelagerten Ausnahmefällen ist auch die Errichtung einer räumlich abgegrenzten Förderstätte förderfähig, sofern auch sie mit einer anerkannten Werkstatt kooperiert.
Gefördert werden:
Nicht gefördert werden Maßnahmen, deren zuwendungsfähige Ausgaben einen Betrag von 100.000 Euro nicht überschreiten.
Antragsfähig sind rechtsfähige gemeinnützige Träger.
Die Zuwendung wird als Zuschuss gewährt. Die Förderquote beträgt bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Dieser Einsatz erfolgt im Rahmen einer Finanzierung, die von einer 30%igen Eigenbeteiligung des Trägers ausgeht. Als Eigenleistung gelten auch Mittel der Aktion Mensch und ähnliche zur Unterstützung der Eigenleistung gewährte Mittel.
Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung VV Nr. 2.2.2 zu Art. 44 Bayerische Haushaltsordnung (BayHO). Die Zuwendung wird bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt.
Synonyme: Förderstätte, FöSt, Tagesstruktureinrichtung für Menschen mit Behinderung nach dem Erwerbsleben, T-ENE
Lebenslagen: Bauplanung, Finanzielle Hilfen und Förderprogramme, Förderungen auf Landesebene
Autor: Super-Admin
Die Projekte sind bis zum 15. März jeden Jahres für eine Aufnahme in das Jahresförderprogramm des jeweiligen Jahres durch die Bewilligungsstellen dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zu melden (siehe oben). Somit sollten die Projekte durch die Antragsteller bis spätestens Mitte Januar jeden Jahres an die Regierungen gemeldet werden.
Unmittelbare Klageerhebung ohne Widerspruchsverfahren (Art. 15 Abs. 2 AGVwGO)
Cache Settings Menü
Cache: aus- oder eingeschlossen? Nicht festgelegt!
url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/foerderstaetten-fuer-menschen-mit-behinderung-und-tagesstruktureinrichtungen-fuer-erwachsene-menschen-mit-behinderung-nach-dem-erwerbsleben-beantragung-einer-investitionsfoerderung/ zuletzt geändert: 21.12.2024 00:31:24
Der Seiten-Cache für diese Seite ist leer.
Cache Status: inactive
Informieren Sie sich hier, welche Cookies Sie auf unserer Webseite akzeptieren. Dort können Sie auch jederzeit die Einstellungen ändern. Wir nutzen essentielle Cookies, um grundlegende Funktionen der Internetseite zu gewährleisten. Aus diesem Grund sind diese Cookies bereits aktiviert. Optionale Dienste ermöglichen die Einbettung von externen Medien in unsere Internetsete. Sie müssen diese Cookies zulassen um z.B. Videos, Kartenansichten oder Veranstaltungen zu sehen oder sich die Inhalte der Internetseiten vorlesen zu lassen. Mit unserem Statistikdienst erfassen wir anonymisierte Daten für Auswertungen und Statistiken, damit wir Ihren Internetseiten-Besuch optimal gestalten können.
Name: ReadSpeaker, URL: https://cdn-eu.readspeaker.com
Zustimmung zum Tool ReadSpeaker zum Vorlesen einiger Textpassagen auf dieser Seite
Name: Unser-Würmtal, URL: https://termine.unser-wuermtal.de
Zustimmung zur Einbindung aktueller Veranstaltungen von der Domain termine.unser-wuermtal.de
Name: Google Maps, URL: https://maps.googleapis.com
Zustimmung zur Einbindung von Google-Maps Karten zum Anzeigen von Adressen auf einer Karte.
Name: Statistik, URL: https://piwikpro.de/
Analytics: Wir erheben Daten über Ihren Besuch auf unserer Website mit Hilfe von PIWIK Pro. Dies hilft uns zu verstehen, wie die Website genutzt wird: Was funktioniert, was möglicherweise defekt ist und was wir verbessern sollten.
Zeilenumbruch: ##break##
Keine Vorschau vorhanden.
Das Rathaus hat vom 23. bis zum 27. Dezember 2024 geschlossen.
Wir wünschen Ihnen frohe und erholsame Feiertage!