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zur Leistung

Flurstücksgrenze; Beantragung einer Grenzfeststellung

Eine Abmarkungspflicht für Grenzen gibt es erst seit 1900. Das ist der Grund dafür, dass es in Bayern noch viele Grenzen gibt, die weder abgemarkt noch den Eigentümern genau bekannt sind. Rechtssicherheit wird durch die Neuvermessung und Abmarkung dieser Grenzen durch die staatlichen Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung geschaffen.

Des Weiteren gehen Grenzzeichen aus verschiedenen Gründen verloren (Bauarbeiten, Feldbearbeitung usw.) bzw. sie werden verschüttet.

Die Grenzfeststellung besteht also aus der Abmarkung bisher unabgemarkter Grenzen und dem Aufdecken von Grenzzeichen (mit Überprüfung) bzw. der Wiederherstellung verlorengegangener Grenzzeichen.

Wenn Sie an Ihrer Grundstücksgrenze die Grenzsteine nicht finden, so können Sie dort eine Grenzfeststellung beantragen.

Synonyme: abmarken, Abmarkung, feststellen, Grenze, Grenzermittlung, Grenzwiederherstellung, Grenzwiederherstellung, Grenzermittlung, Vermessung, Grenze, Grundstücksgrenze, Grenzzeichen, Grundstücke, Grundstücksgrenze, Grundstücksgröße, Grund und Boden, vermessen, Vermessung, Vermessung, Grenzfeststellung

Lebenslagen: Allgemeines, Bauplanung, Bauverfahren

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Fristen:

keine

Rechtsbehelf:

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

abmarkenAbmarkungfeststellenGrenzeGrenzermittlungGrenzwiederherstellungGrenzwiederherstellung, Grenzermittlung, Vermessung, Grenze, GrundstücksgrenzeGrenzzeichenGrundstückeGrundstücksgrenzeGrundstücksgrößeGrund und BodenvermessenVermessungVermessung, Grenzfeststellung