Bayern- portal

Informationen

zur Leistung

Fluorierte Treibhausgase; Beantragung der Zertifizierung eines Betriebs

Betriebe, die

  • Installation,
  • Wartung,
  • Instandhaltung,
  • Reperatur
  • und Stilllegung

an ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen und bzw. Brandschutzsystemen vornehmen, benötigen eine Zertifizierung gemäß § 6 Abs. 1 ChemKlimaschutzV i.V.m. Art 6 DVO (EU) 2015/2067 bzw. VO (EG) Nr. 304/2008.

Der Antrag ist mittels Antragsformular beim Bayerischen Landesamt für Umwelt zu stellen.

Synonyme: Betriebszertifikate, Zertifikate für Betriebe, personalzertifikate

Lebenslagen: Befähigungs- und Sachkundenachweise

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Unternehmen, die Tätigkeiten an ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen und Brandschutzsystemen durchführen, benötigen eine Zertifizierung nach § 6 Abs. 1 Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) i.V.m. Art. 6 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067. Diese kann online beantragt werden.

Fluorierte Treibhausgase; Beantragung der Zertifizierung eines Unternehmens

Fristen:

Keine

Rechtsbehelf:

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

Betriebszertifikate, Zertifikate für Betriebepersonalzertifikate

Das Rathaus hat vom 23. bis zum 27. Dezember 2024 geschlossen.

Wir wünschen Ihnen frohe und erholsame Feiertage!