Bayern- portal

Informationen

zur Leistung

Fluorierte Treibhausgase; Beantragung der Sachkundebescheinigung

Sachkundebescheinigungen werden personenbezogen ausgestellt für

  • Tätigkeiten an ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen,
  • Rückgewinnung von fluorierten Treibhausgasen aus Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase als Lösungsmittel enthalten,
  • Tätigkeiten an ortsfesten Brandschutzeinrichtungen
  • Tätigkeiten an elektrischen Schaltanlagen
  • Tätigkeiten an Kälteanlagen in Kühllastkraftfahrzeugen und –anhängern
  • Rückgewinnung von fluorierten Treibhausgasen aus Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen oder anderen mobilen Kälte- und Klimaanlagen

Zuständige Stellen sind die Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Handwerksinnungen, soweit sie von der zuständigen Handwerkskammer zur Abnahme von Prüfungen ermächtigt wurden und die vom Bayerischen Landesamt für Umwelt anerkannten Stellen.

Bitte beachten Sie die laufenden Änderungsverfahren mehrerer Rechtsgrundlagen. Die zuständigen Stellen können Ihnen Auskunft geben, ob sich für Ihren Antrag geänderte Anforderungen ergeben.

Synonyme: Brandschutzeinrichtungen, elektrischen Schaltanlagen, F-Gase, Kälteanlagen, Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen, Personalzertifikat, sachkundeprüfung, Treibhausgasemissionen

Lebenslagen: Befähigungs- und Sachkundenachweise, Zeugnisse und Lizenzen

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Eine Sachkundebescheinigung über die Befähigung für die jeweilige Tätigkeit wird Personen auf Antrag ausgestellt. Sie können den Antrag online übermitteln.

Sachkundebescheinigung beantragen

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

keine

Rechtsbehelf:

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

Synonyme:

Brandschutzeinrichtungenelektrischen SchaltanlagenF-GaseKälteanlagenKälte- und Klimaanlagen, WärmepumpenPersonalzertifikatsachkundeprüfungTreibhausgasemissionen