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zur Leistung

Fluorierte Treibhausgase; Beantragung der Anerkennung als Prüfungs- und Bescheinigungsstelle

Die Anerkennung von Aus- oder Fortbildungseinrichtungen zur Abnahme von Prüfungen und zur Erteilung von Sachkundebescheinigungen (Zertifikaten) erfolgt durch das Bayerische Landesamt für Umwelt.

Der Antrag nach § 5 Abs. 3 ChemKlimaschutzV zur Abnahme von Prüfungen und zur Erteilung von Sachkundebescheinigungen (Zertifikaten) soll formlos und schriftlich mit Daten des Antragsstellers erfolgen:

  • Nennung der Ausbildungssstätte/des Unternehmens
  • Nennung von Prüf- und Zertifizierungsstelle bei Unternehmen
  • Nachweis der Qualifikation der Prüfer/Zertifizierer
  • Ausstattung
  • Katalog mit Prüfungsfragen zur theoretischen und praktischen Prüfung gemäß Anhang der Verordnungen (EU) 2015/2067 (alt: VO (EG) Nr. 303/2008), (EG) Nr. 304/2008, 2015/2066 (alt: VO (EG) Nr. 305/2008) und (EG) Nr. 306/2008; Ausbildungskonzept/Trainingsprogramm gemäß Anhang der Verordnung (EG) Nr. 307/2008
  • Muster-Sachkundebescheinigung

Synonyme: Antragsstellungsverfahren, Schulungsstätten, Ausbildungsstätten, Bescheinigungsstellen

Lebenslagen: Befähigungs- und Sachkundenachweise, Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Unternehmen

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können die Anerkennung als Prüfungs- und Bescheinigungsstelle gemäß § 5 Abs. 3 Chemikalien-Klimaschutzverordnung auch online beantragen. Für die Online-Antragstellung müssen Sie sich über die BayernID mit dem neuen Personalausweis registrieren bzw. anmelden. Dazu benötigen Sie den neuen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion, ein Kartenlesegerät und die AusweisApp2.

Chemikalien-Klimaschutz - Beantragung der Anerkennung als Prüfungs- und Bescheinigungsstelle online

Rechtsgrundlagen:

Rechtsbehelf:

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

AntragsstellungsverfahrenSchulungsstätten, Ausbildungsstätten, Bescheinigungsstellen

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