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zur Leistung

Flugschule; Beantragung der Zulassung einer Ausbildungsorganisation für Luftfahrtpersonal

Eine Flugausbildung darf nur in genehmigten bzw. registrierten Flugschulen durchgeführt werden. In Bayern sind die Luftämter Nordbayern und Südbayern für die Zulassung bzw. Registrierung von Ausbildungsorganisationen für die Ausbildung von Leichtluftfahrzeug-, Segelflugzeug-, Ballon- und Privatpiloten (ohne Instrumentenflugberechtigung) zuständig.

Synonyme: Beantragung der Zulassung als Ausbildungsorganisation für Luftfahrtpersonal

Lebenslagen: Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Unternehmen

Autor: Super-Admin

Fristen:

Keine

Rechtsbehelf:

Klage (Verpflichtungsklage bei Ablehnung des Antrags)

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

Beantragung der Zulassung als Ausbildungsorganisation für Luftfahrtpersonal