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zur Leistung

Flugschule; Abgabe einer Erklärung als Ausbildungsorganisation

Eine Flugausbildung darf nur in genehmigten oder erklärten Ausbildungsorganisationen (Flugschulen) durchgeführt werden.

In Bayern sind die Luftämter Nordbayern und Südbayern für Ausbildungsorganisationen zur Ausbildung von Leichtluftfahrzeug-, Segelflugzeug-, Ballon- und Privatpiloten (ohne Instrumentenflugberechtigung) zuständig.

Die Erklärung der Ausbildungsorganisation als Declared Training Organisation (DTO) muss folgendes enthalten:

  • Name und Geschäftssitz der Ausbildungsorganisation
  • Angaben zum Vertreter und Ausbildungsleiter
  • Name und Anschrift der Flugplätze und/oder Betriebsstätten, an denen die Ausbildung durchgeführt werden soll
  • Verzeichnis der für die Ausbildung betriebenen Luftfahrzeuge
  • Verzeichnis der Flugsimulationsübungsgeräte (Flight Simulation Training Devices, FSTD), welche die Ausbildungsorganisation zu verwenden beabsichtigt, falls zutreffend
  • Umfang der Ausbildung mit Ausbildungsprogrammen, welche die Ausbildungsorganisation durchführen möchte

Synonyme:

Lebenslagen: Befähigungs- und Sachkundenachweise

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen: