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Wenn Sie als Mensch mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität reisen möchten, sollen Ihnen die gleichen Reisemöglichkeiten wie anderen Personen ermöglicht werden. Luftfahrtunternehmen, Reiseunternehmen und Flughäfen sind daher verpflichtet, Sie bei der Vorbereitung und Durchführung Ihrer Flugreise zu unterstützen.
Wenn Sie sich in Ihren oben genannten Rechten verletzt sehen, sollten Sie zunächst eine Beschwerde an den entsprechenden Flughafen, das Reise- oder Flugunternehmen richten. Wenn Sie keine zufriedenstellende Lösung erreichen, können Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) als Beschwerde- und Durchsetzungsstelle Anzeige erstatten. Geben Sie dabei alle notwendigen Details im Anzeigeformular an.
Das Hochladen von ergänzenden Unterlagen ist nicht verpflichtend. Allerdings erleichtern beispielsweise Buchungsunterlagen oder Schriftverkehr mit dem Luftfahrt- oder Reiseunternehmen oder Flughafen die Bearbeitung Ihrer Anzeige und vermeiden zusätzliche Nachfragen. Das Luftfahrt-Bundesamt prüft den Sachverhalt und fordert gegebenenfalls Informationen von Ihnen nach.
Bei nachgewiesenen Verstößen gegen die Verordnung kann das Luftfahrt-Bundesamt Sanktionen in Form von Geldbußen gegen betroffene Unternehmen festlegen. Dies soll verhindern, dass sich zukünftig Verstöße wiederholen.
Das Luftfahrt-Bundesamt ist weder befugt, Sie bei der Durchsetzung etwaiger zivilrechtlicher Ansprüche gegenüber den Unternehmen zu unterstützen, noch Sie diesbezüglich zu beraten. Individuelle Ansprüche müssen Sie vom Unternehmen im kostenlosen Schlichtungsverfahren oder erforderlichenfalls vor Gericht einfordern.
Synonyme: Anzeige, Anzeigen, Assistenzhund, Beförderungsverweigerung, Begleithund, Begleitperson, behindert, Behinderung, Beschwerde, beschweren, Buchungsabsage, Buchungsverweigerung, eingeschränkt, Einschränkung, Entgegennahme, Fliegen, Flug, Flugbuchung, Fluggast, Fluggastrechte, Fluggesellschaft, Flughafen, Flugreise, Flugreisen, Flugzeug, Hilfebedarf, Hilfeleistungen, Hilfsmittel, Luftfahrtunternehmen, medizinisches Gepäck, Mitnahmeverweigerung, Mobilität, Mobilitätshilfe, Reiseunternehmen, Rollstuhl, Sitzplatz, unterstützen, Unterstützung, unzureichend, Verbraucherschutz, Zugang, Zugangsverweigerung
Lebenslagen: Erleichterungen und Hilfen für behinderte Menschen, Probleme und Hilfen unterwegs, Verbraucherschutz
Autor: Super-Admin
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.
Es gibt keinen Rechtsbehelf.
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/fluggastrechte-anzeige-eines-verstosses-gegen-rechte-von-menschen-mit-behinderung-oder-eingeschraenkter-mobilitaet/ zuletzt geändert: 08.03.2025 00:30:43
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