Bayern- portal

Informationen

zur Leistung

Flüchtlings- und Integrationsberatung; Beantragung einer Förderung

Zweck

Zweck der Förderung ist es,

  • den Integrationsprozess von Menschen mit Migrationshintergrund mit dauerhaftem Bleiberecht nach dem Grundsatz „Fördern und Fordern“ zu stärken, um einerseits die Teilhabechancen in unserem Land und andererseits das gelebte Miteinander der Menschen mit und ohne Migrationshintergrund vor Ort zu unterstützen sowie
  • Leistungsberechtigte nach § 1 AsylbLG zu unterstützen.

Gegenstand

Gefördert werden im Rahmen des Zuwendungszwecks die Beratungs- und Betreuungstätigkeit und die Koordination und Unterstützung der aktiven Flüchtlings- und Integrationsberatungsstellen sowie die bayernweite bedarfsgerechte Sicherstellung der Beratung.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege auf Landesebene sowie die Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern. Die Weiterleitung der Zuwendung an geeignete, ggf. nachgeordnete Verbände oder (Mitglieds-)Organisationen ist möglich. Zuwendungsempfänger sind rechtsfähige Träger auf der untersten Organisationsebene, bei denen das Personal beschäftigt ist, aus dem Bereich der freien Wohlfahrtspflege mit Sitz in Bayern sowie die Landkreise beziehungsweise kreisfreien Städte in Bayern. Es ist ebenso zulässig, andere Träger aus dem Kreise der Zuwendungsempfänger oder übergeordnete Dachverbände zur Antragstellung zu bevollmächtigen und sich zu einem Trägerverband zusammenzuschließen.

Zuwendungsempfänger für Aufgaben der Koordination und Unterstützung der aktiven Flüchtlings- und Integrationsberatungsstellen sowie der bayernweiten bedarfsgerechten Sicherstellung der Beratung sind die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege auf Ebene der Landesverbände.

Synonyme: Asylsozialberatung, Ausländerberatung, Aussiedlerberatung, Integrationsberatung, Migranten, Migrationsberatung, Spätaussiedlerberatung, Zuwanderer

Lebenslagen: Ausländische Flüchtlinge / Spätaussiedler

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können eine Zuwendung zur Unterstützung und Beratung von Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie dauerhaft bleibeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund online beantragen.

Zuwendungsantrag für eine Förderung nach der Beratungs- und Integrationsrichtlinie - Flüchtlings- und Integrationsberatung (BIR II)

Sie können online ein Antrag auf Auszahlung der Zuwendung für eine Förderung der Flüchtlings- und Integrationsberatung stellen. 

Antrag auf Auszahlung der Zuwendung nach der Beratungs- und Integrationsrichtlinie - Flüchtlings- und Integrationsberatung (BIR II)

Fristen:

Anträge auf Zuwendung sind vor Beginn des Bewilligungszeitraums grundsätzlich bis spätestens 15. November des Vorjahres zu stellen. Etwaige Änderungen nach Antragstellung können der Bewilligungsbehörde noch bis spätestens 15. März des Bewilligungszeitraums mitgeteilt werden.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

AsylsozialberatungAusländerberatungAussiedlerberatungIntegrationsberatungMigrantenMigrationsberatungSpätaussiedlerberatungZuwanderer