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Informationen

zur Leistung

Finanzanlagenvermittler/-in; Beantragung einer Erlaubnis

Als Finanzanlagenvermittler vermitteln Sie selbstständig Finanzprodukte an Kunden, wobei Sie eine Provision vom Anbieter des Finanzproduktes erhalten. Sofern Sie Ihr Honorar vom Kunden erhalten, beantragen Sie bitte eine Erlaubnis als Honorar-Finanzanlageberater. Sie dürfen nicht gleichzeitig als Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater tätig sein.

Als Finanzanlagenvermittler sind Sie durch die sogenannte Bereichsausnahme des Kreditwesengesetzes auf bestimmte Finanzprodukte beschränkt. Die Erlaubnis umfasst (wahlweise) drei Produktkategorien:

  • Anteile oder Aktien an inländischen offenen
  • Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen
    oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die
    nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen
  • Anteile oder Aktien an inländischen geschlossenen Investmentvermögen, geschlossenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen geschlossenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen Vermögensanlagen

Zusätzlich zur Erlaubnis müssen Sie sich auch in das Vermittlerregister eintragen lassen. Den Antrag hierfür können Sie zusammen mit dem Erlaubnisantrag stellen.

Ihre Erlaubnis kann inhaltlich beschränkt und mit Nebenbestimmungen verbunden werden, sofern dies aus Sicht der Behörde zum Schutz der Allgemeinheit oder der Auftraggeber erforderlich ist.
Unter denselben Voraussetzungen sind auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.

Die zuständige Behörde richtet sich nach Ihrem Bundesland. Eine Übersicht finden Sie in den weiterführenden Hinweisen.

Synonyme: Anlageberater, Anlageberatung, Finanzanlagenberatung, Finanzanlagenvermittlererlaubnis, Finanzanlagenvermittlung, Finanzvertrieb, Genossenschaftsanteile, geschlossene Fonds, Investment, Kreditwesen, KWG-Erlaubnis, Nachrangdarlehen, Offenes Investmentvermögen, Partiarische Darlehen, Produktkategorien, Vermittler von Finanzanlagen, Vermögensanlage

Lebenslagen: Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Unternehmen

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie möchten als Finanzanlagenvermittler oder Honorar-Finanzanlagenberater mit Sitz in Bayern (ausgenommen Kammerbezirk Aschaffenburg) tätig werden? Dann ist die IHK für München und Oberbayern zuständig für die Erteilung der benötigten Gewerbeerlaubnis.

Online-Antrag auf Erteilung der Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler/in und Honorar-Finanzanlagenberater/in

Fristen:

- keine

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
  • Verwaltungsgerichtsverfahren, in einigen Bundesländern erst nach Widerspruch möglich

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

AnlageberaterAnlageberatungFinanzanlagenberatungFinanzanlagenvermittlererlaubnisFinanzanlagenvermittlungFinanzvertriebGenossenschaftsanteilegeschlossene FondsInvestmentKreditwesenKWG-ErlaubnisNachrangdarlehenOffenes InvestmentvermögenPartiarische DarlehenProduktkategorienVermittler von FinanzanlagenVermögensanlage