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Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), die Bundesländer und die Filmförderungsanstalt (FFA) fördern den Erhalt des nationalen Filmerbes.
Sie können eine Förderung von in der Regel bis zu EUR 40.000 für folgende Maßnahmen bekommen:
Ihr Bedarf zur Digitalisierung muss dabei in eine der folgenden Kategorien passen:
Förderfähige Kosten sind:
Die Förderung wird auf Anforderung ausgezahlt:
Um die Förderung zu bekommen, müssen Sie nachweisen, wofür Sie das Geld ausgegeben haben. Sie müssen alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.
Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.
Ihren Antrag reichen Sie online bei der Filmförderungsanstalt (FFA) ein.
Synonyme: Archive, Auswertungsinteresse, Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, BKM, Bundesländer, Digitalisierung, FFA, Filmerbe, Filmförderungsanstalt, filmhistorisch, Filmmuseen, konservatorisches Interesse, kuratorisches Interesse, Materialgefährdung, Rechteinhaber, Sicherung
Lebenslagen: Förderungen auf Bundesebene, Öffentliche Förderung
Autor: Super-Admin
Sie können den Antrag über die Internetseite der Filmförderungsanstalt (FFA) online übermitteln.
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/filmerbe-beantragung-einer-foerderung-fuer-die-digitalisierung-von-filmen/ zuletzt geändert: 21.12.2024 00:30:39
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