Bayern- portal

Informationen

zur Leistung

Feuerwerkskörper; Beantragung der Erlaubnis zum Aufstieg

Sie müssen die Erlaubnis zum Abbrennen eines Feuerwerks in einer Entfernung von weniger als 1,5 km zu einem Flugplatz und in einer Höhe von mehr als 300 m beim zuständigen Luftamt beantragen.

Synonyme:

Lebenslagen: Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Unternehmen, Freizeitgestaltung

Autor: Super-Admin

Fristen:

Bitte stellen Sie den Antrag mindestens eine Woche vor dem geplanten Abbrennen.

Rechtsbehelf:

Verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Das Rathaus hat vom 23. bis zum 27. Dezember 2024 geschlossen.

Wir wünschen Ihnen frohe und erholsame Feiertage!