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zur Leistung

Feuerwehr; Beantragung einer staatlichen Förderung für die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen und -geräten sowie den Bau von Feuerwehrhäusern

Die Förderung soll den Kommunen die für den abwehrenden Brandschutz und den technischen Hilfsdienst im Sinne des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) notwendigen Beschaffungen (Fahrzeuge, Ausrüstung) sowie deren Unterbringung in Feuerwehrhäusern ermöglichen. Hierfür sind in den für die Förderung im Feuerwehrwesen einschlägigen Zuwendungsrichtlinien Festbeträge für die als förderfähig vorgesehenen Fahrzeugtypen und Ausrüstungsgegenstände festgelegt. Bei der Förderung des Baus von Feuerwehrhäusern steigt die Höhe des stellplatzbezogen gewährten Förderfestbetrags mit zunehmender Anzahl der notwendigen Stellplätze.

Die staatlichen Zuwendungen für die kommunalen Feuerwehren werden ausschließlich aus dem Anteil Bayerns an der bundesweit erhobenen Feuerschutzsteuer finanziert.

Die Förderung im Feuerwehrwesen erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Mit Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 27.06.2023 erfolgte eine Erhöhung der Förderfestbeträge für alle ab dem 01.07.2023 begonnenen Maßnahmen (Maßnahmenbeginn = erste Auftragsvergabe). Für alle vor dem 01.07.2023 begonnenen Maßnahmen gelten weiterhin die Anlagen 1 und 2 in der Fassung der Bekanntmachung, die zum Zeitpunkt des Maßnahmenbeginns galt.

Synonyme: Feuerwehrfahrzeugförderung, Feuerwehrgerätehausförderung, Feurwehrförderung, Förderung der Feuerwehren, Förderung Feuerwehren

Lebenslagen: Bevölkerungs- und Katastrophenschutz, Förderprogramme

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können die Auszahlung der Förderung für notwendige Beschaffungen (Fahrzeuge, Ausrüstungen) sowie deren Unterbringung in Feuerwehrhäusern online beantragen.

Zuwendung nach Feuerwehr Zuwendungsrichtlinien - Auszahlungsantrag

Sie können die Verwendungsbestätigung für die Förderung für notwendige Beschaffungen (Fahrzeuge, Ausrüstungen) sowie deren Unterbringung in Feuerwehrhäusern online einreichen.

Zuwendung nach Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien - Verwendungsbestätigung

Sie können eine Förderung für notwendige Beschaffungen (Fahrzeuge, Ausrüstungen) sowie deren Unterbringung in Feuerwehrhäusern online beantragen.

Zuwendung nach Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien - Antrag

Sie können die Anlage zu Nr. 10 des Antrags bei Ersatzbeschaffung von Hilfeleistungssätzen (HLS) online übermitteln.

Ersatzbeschaffung von Hilfeleistungssätzen (HLS) - Anlage zu Nr. 10 des Antrags

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Es können nur Vorhaben gefördert werden, mit denen noch nicht begonnen worden ist. Bei Beschaffungen ist als Vorhabenbeginn grundsätzlich der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages zu werten, bei Baumaßnahmen ist dies die Vergabe des ersten Bauauftrages.

Rechtsbehelf:

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

FeuerwehrfahrzeugförderungFeuerwehrgerätehausförderungFeurwehrförderungFörderung der FeuerwehrenFörderung Feuerwehren