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zur Leistung

Feuerwehr; Beantragung einer staatlichen Förderung für die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen und -geräten sowie den Bau von Feuerwehrhäusern

Die Förderung soll den Kommunen die für den abwehrenden Brandschutz und den technischen Hilfsdienst im Sinne des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) notwendigen Beschaffungen (Fahrzeuge, Ausrüstung) sowie deren Unterbringung in Feuerwehrhäusern ermöglichen. Hierfür sind in den für die Förderung im Feuerwehrwesen einschlägigen Zuwendungsrichtlinien Festbeträge für die als förderfähig vorgesehenen Fahrzeugtypen und Ausrüstungsgegenstände festgelegt.

Bei der Förderung des Baus von Feuerwehrhäusern werden die ersten beiden Stellplätze jetzt mit einem erhöhten Festbetrag gefördert. Ab dem dritten Stellplatz steigt die Höhe des stellplatzbezogen gewährten Förderfestbetrags mit weiter zunehmender Anzahl der notwendigen Stellplätze.

Die staatlichen Zuwendungen für die kommunalen Feuerwehren werden ausschließlich aus dem Anteil Bayerns an der bundesweit erhobenen Feuerschutzsteuer finanziert.

Die Förderung im Feuerwehrwesen erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Mit Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 23.12.2024 erfolgte eine Erhöhung bestimmter Förderfestbeträge. Diese sind einschlägig für die Förderung entsprechender, ab dem 01.01.2025 begonnener Maßnahmen (Maßnahmenbeginn = erste Auftragsvergabe). Für alle vor dem 01.01.2025 begonnenen Maßnahmen gelten weiterhin die Anlagen 1 und 2 in der jeweiligen Fassung der Bekanntmachung, die zum Zeitpunkt des Maßnahmenbeginns galt.

Synonyme: Feuerwehrfahrzeugförderung, Feuerwehrgerätehausförderung, Feurwehrförderung, Förderung der Feuerwehren, Förderung Feuerwehren

Lebenslagen: Bevölkerungs- und Katastrophenschutz, Förderprogramme

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können die Auszahlung der Förderung für notwendige Beschaffungen (Fahrzeuge, Ausrüstungen) sowie deren Unterbringung in Feuerwehrhäusern online beantragen.

Zuwendung nach Feuerwehr Zuwendungsrichtlinien - Auszahlungsantrag

Sie können die Verwendungsbestätigung für die Förderung für notwendige Beschaffungen (Fahrzeuge, Ausrüstungen) sowie deren Unterbringung in Feuerwehrhäusern online einreichen.

Zuwendung nach Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien - Verwendungsbestätigung

Sie können eine Förderung für notwendige Beschaffungen (Fahrzeuge, Ausrüstungen) sowie deren Unterbringung in Feuerwehrhäusern online beantragen.

Zuwendung nach Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien - Antrag

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Es können nur Vorhaben gefördert werden, mit denen noch nicht begonnen worden ist. Bei Beschaffungen ist als Vorhabenbeginn grundsätzlich der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages zu werten, bei Baumaßnahmen ist dies die Vergabe des ersten Bauauftrages.

Rechtsbehelf:

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

FeuerwehrfahrzeugförderungFeuerwehrgerätehausförderungFeurwehrförderungFörderung der FeuerwehrenFörderung Feuerwehren

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