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Informationen

zur Leistung

Ferien- oder Urlauberpatent für den Bodensee; Beantragung

Wer kein Bodenseeschifferpatent besitzt, kann zum Führen eines Bootes auf dem Bodensee vorübergehend ein Ferien- oder Urlauberpatent (befristetes Bodenseeschifferpatent) erhalten. Es gilt für 30 Tage am Stück innerhalb eines Kalenderjahres und wird nur einmal im Jahr erteilt.

Hinweis: Zum Führen eines auf dem Bodensee zugelassenen Fahrzeuges benötigen Sie in der Regel das Bodenseeschifferpatent, wenn

  • das Schiff oder Boot mit einem Motor betrieben wird und die Maschinenleistung über 4,4 Kilowatt liegt
  • das Segelboot mehr als 12 Quadratmeter Segelfläche hat.

Das Schiff muss unabhängig vom befristeten Bodenseeschifferpatent eine Zulassung oder eine Registrierung für den Bodensee haben.

Synonyme:

Lebenslagen: Freizeitgestaltung

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können die Anerkennung anderer Befähigungsnachweise als Ferienpatent online beantragen.

Antrag auf Anerkennung anderer Befähigungsnachweise als Ferienpatent

Fristen:

rechtzeitig vor Urlaubsbeginn

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Das Rathaus hat vom 23. bis zum 27. Dezember 2024 geschlossen.

Wir wünschen Ihnen frohe und erholsame Feiertage!