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Informationen

zur Leistung

Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung; Beantragung

Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung können Sie Familienangehörige unter bestimmten Bedingungen beitragsfrei mitversichern. Die Familienversicherung für Ihre Angehörigen beantragen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.

Folgende Familienangehörige können Sie mitversichern:

  • Ihren Ehepartner, Ihre Ehepartnerin oder Ihren eingetragenen Lebenspartner beziehungsweise Ihre eingetragene Lebenspartnerin, wenn dieser oder diese kein oder ein geringes eigenes Einkommen erzielt
  • Ihre Kinder bis zu bestimmten Altersgrenzen,
  • Enkel und Stiefkinder, die in Ihrem Haushalt leben oder für deren Lebensunterhalt Sie sorgen, sowie Pflegekinder

Sind Sie als Eltern in unterschiedlichen gesetzlichen Krankenkassen versichert, können Sie wählen, wo Sie Ihr Kind oder Ihre Kinder familienversichern.

Synonyme: Ehepartner, Eingetragene Lebenspartnerschaft, Einkommensgrenze, Enkelkind, Familienangehörige mitversichern, Familienmitglied, Familienversicherung, gesetzliche Krankenkasse, Gesetzliche Krankenversicherung, GKV, Kind, Krankenkasse, Krankenversicherung, Lebenspartner, Pflegekind, Stiefkind

Lebenslagen: Kranken- und Pflegeversicherung

Autor: Super-Admin

Fristen:

Für Sie bestehen keine Fristen.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Sozialgericht

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

EhepartnerEingetragene LebenspartnerschaftEinkommensgrenzeEnkelkindFamilienangehörige mitversichernFamilienmitgliedFamilienversicherunggesetzliche KrankenkasseGesetzliche KrankenversicherungGKVKindKrankenkasseKrankenversicherungLebenspartnerPflegekindStiefkind

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