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Das Fahreignungsseminar im Sinne des § 4a Straßenverkehrsgesetz (StVG) besteht aus einer verkehrspädagogischen und einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme. DIe Teilmaßnahmen sind durch gegenseitige Information der jeweiligen Seminarleiter aufeinander abzustimmen.
Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme zielt auf die Vermittlung von Kenntnissen zum Risikoverhalten, die Verbesserung der Gefahrenkognition, die Anregung zur Selbstreflexion sowie die Entwicklung von Verhaltensvarianten ab und umfasst zwei Module.
Es existiert ein Rahmenlehrplan für die Durchführung der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars (Anlage 16 der Fahrerlaubnisverordnung). Dieser beinhaltet Lehr-Lernziele, Lehr-Lerninhalte, Lehr-Lernmethoden sowie einzusetzende Medien/Materialien.
Neben den dort genannten Lehr- und Lernmethoden und Medien dürfen auch Methoden und Medien eingesetzt werden, die den gleichen Lernerfolg gewährleisten.
Die Bewertung alternativer Lehr- und Lernmethoden oder Medien obliegt der Regierung der Oberpfalz.
Synonyme:
Lebenslagen: Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Unternehmen
Autor: Super-Admin
Klage (Verpflichtungsklage bei Ablehnung des Antrags)
Keine Ämter/Sachgebiete zugeordnet.
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/fahrlehrerwesen-beantragung-der-pruefung-der-geeignetheit-der-methoden-und-medien-einer-verkehrspaedagogischen-teilmassnahme/ zuletzt geändert: 21.12.2024 00:30:03
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