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Das Fahreignungsseminar im Sinne des § 4a StVG kann von Inhabern einer Fahrerlaubnis freiwillig besucht werden, um das Verkehrsverhalten zu verbessern und so einen Punktabzug zu bewirken (Fahreignungs-Bewertungssystem). Es besteht aus einer verkehrspädagogischen und einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme.
Sofern ein Fahrlehrer die verkehrspädagogische Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars durchführen möchte, bedarf er der Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik. Für die Erteilung der Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik hat ein Fahrlehrer u.a. an einem Einweisungslehrgang teilzunehmen, der einen viertägigen verkehrspädagogischen Grundkurs, einen viertägigen programmspezifischen Kurs, eine Hospitation sowie eine eigenständige Durchführung der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme umfasst.
Die Leitungen dieser Lehrgänge bedürfen einer Anerkennung durch die Regierung der Oberpfalz.
Synonyme:
Lebenslagen: Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Unternehmen
Autor: Super-Admin
Klage (Verpflichtungsklage bei Ablehnung des Antrags)
Keine Ämter/Sachgebiete zugeordnet.
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