Bayern- portal

Informationen

zur Leistung

Fahrerqualifizierungsnachweis; Beantragung

Innerhalb der Europäischen Union soll die Sicherheit im Straßenverkehr verbessert werden. Deshalb müssen selbständige und angestellte Fahrerinnen und Fahrer, die Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist, eine besondere Qualifikation nachweisen.

Zusätzlich zu der jeweils erforderlichen Fahrerlaubnis müssen die Fahrerinnen und Fahrer für den Einstieg in den Beruf eine Grundqualifikation erwerben.

Im Rahmen der Grundqualifikation werden besondere tätigkeitsbezogene Fertigkeiten und Kenntnisse (zum Beispiel Technik, Verkehrssicherheit, rationeller Kraftstoffverbrauch, Lenk- und Ruhezeiten, Gesundheit) vermittelt. Anschließend haben Sie die Pflicht, im 5-Jahres-Turnus an einer Weiterbildung teilzunehmen, um die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse aufzufrischen und zu aktualisieren.

Die Grundqualifikation sowie die regelmäßige Weiterbildung wird durch die Eintragung im Fahrerqualifizierungsnachweis nachgewiesen. Dieser ist für maximal 5 Jahre gültig.

Synonyme: Berufskraftfahrerqualifikation, FQN

Lebenslagen: Sonstige Ausweise

Autor: Super-Admin

Fristen:

Der Fahrerqualifizierungsnachweis kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit und sollte spätestens 6 Wochen vor Fristablauf beantragt werden.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

BerufskraftfahrerqualifikationFQN

Sonderöffnungszeiten im Bürgerbüro für die Ausgabe der Briefwahlunterlage:

Mittwoch, 19. Februar 2025 von 8:00 bis 12:00 Uhr,

Freitag 21. Februar 2025 von 8:00 bis 15:00 Uhr,

Samstag, 22. Februar 2025 von 9:00 bis 12:00 Uhr.

Das Rathaus bleibt am Montag, 24.2.2025 geschlossen.