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Informationen

zur Leistung

Fahrerqualifizierungsnachweis; Beantragung

Innerhalb der Europäischen Union soll die Sicherheit im Straßenverkehr verbessert werden. Deshalb müssen selbständige und angestellte Fahrerinnen und Fahrer, die Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist, eine besondere Qualifikation nachweisen.

Zusätzlich zu der jeweils erforderlichen Fahrerlaubnis müssen die Fahrerinnen und Fahrer für den Einstieg in den Beruf eine Grundqualifikation erwerben.

Im Rahmen der Grundqualifikation werden besondere tätigkeitsbezogene Fertigkeiten und Kenntnisse (zum Beispiel Technik, Verkehrssicherheit, rationeller Kraftstoffverbrauch, Lenk- und Ruhezeiten, Gesundheit) vermittelt. Anschließend haben Sie die Pflicht, im 5-Jahres-Turnus an einer Weiterbildung teilzunehmen, um die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse aufzufrischen und zu aktualisieren.

Die Grundqualifikation sowie die regelmäßige Weiterbildung wird durch die Eintragung im Fahrerqualifizierungsnachweis nachgewiesen. Dieser ist für maximal 5 Jahre gültig.

Synonyme: Berufskraftfahrerqualifikation, FQN

Lebenslagen: Sonstige Ausweise

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können die Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN) online beantragen. Ob Sie einen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) benötigen, entscheidet nicht das Landratsamt Starnberg. Mit Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an Ihren Berufsverband, an Ihre Berufsgenossenschaft oder an Ihre Aus- oder Weiterbildungsstätte.

Antrag auf Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN) (form00394)

Fristen:

Der Fahrerqualifizierungsnachweis kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit und sollte spätestens 6 Wochen vor Fristablauf beantragt werden.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

BerufskraftfahrerqualifikationFQN